Welche Kosten sind umlagefähig?
Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) § 2 definiert abschließend, welche Kosten auf Mieter umgelegt werden dürfen:
- Nr. 1: Grundsteuer
- Nr. 2: Wasserversorgung
- Nr. 3: Entwässerung
- Nr. 4-6: Heizung und Warmwasser
- Nr. 7: Aufzug
- Nr. 8: Straßenreinigung
- Nr. 9: Müllbeseitigung
- Nr. 10: Gebäudereinigung
- Nr. 11: Gartenpflege
- Nr. 12: Beleuchtung
- Nr. 13: Schornsteinreinigung
- Nr. 14: Versicherungen
- Nr. 15: Hauswart
- Nr. 16: Gemeinschaftsantenne/Kabel
- Nr. 17: Wäschepflege
Nicht umlagefähig sind: Verwaltungskosten, Instandhaltung, Reparaturen, Bankgebühren, Mietausfallversicherung.
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Was sind Nebenkosten?
Nebenkosten sind die laufenden Betriebskosten einer Immobilie, die der Vermieter auf den Mieter umlegen darf — zusätzlich zur Kaltmiete.
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Verwaltungskosten, Reparaturen, Instandhaltung, Bankgebühren und Mietausfallversicherung sind nicht umlagefähig.
MietrechtWas ist die Betriebskostenverordnung (BetrKV)?
Die BetrKV regelt, welche Betriebskosten Vermieter auf Mieter umlegen dürfen und definiert die 17 umlagefähigen Kostenarten.