Welche Kosten sind umlagefähig?
Umlagefähig können die Betriebskosten nach § 2 BetrKV sein, wenn die vertraglichen und gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Die 17 gesetzlichen Kostengruppen
- Nr. 1: Grundsteuer
- Nr. 2: Wasserversorgung
- Nr. 3: Entwässerung
- Nr. 4: Heizung / Gas / Öl / Fernwärme
- Nr. 5: Warmwasser
- Nr. 6: Verbundene Heizung und Warmwasser
- Nr. 7: Aufzug / Wartung Aufzugsanlage
- Nr. 8: Straßenreinigung / Müllbeseitigung
- Nr. 9: Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung
- Nr. 10: Gartenpflege
- Nr. 11: Beleuchtung
- Nr. 12: Schornsteinreinigung
- Nr. 13: Sach- und Haftpflichtversicherung
- Nr. 14: Hauswart
- Nr. 15: Gemeinschaftsantenne / Kabelanschluss / Glasfaser-Bereitstellungsentgelt
- Nr. 16: Einrichtungen für die Wäschepflege
- Nr. 17: Sonstige konkret vereinbarte Betriebskosten
Die Nummer 8 umfasst Straßenreinigung und Müllbeseitigung gemeinsam. Bei Nummer 15 gelten besondere Voraussetzungen und zeitliche Grenzen; laufende Kabel-TV-Entgelte dürfen seit Juli 2024 nicht mehr wie zuvor umgelegt werden. Verwaltung, Instandhaltung und Reparaturen sind keine umlagefähigen Betriebskosten.
Verwandte Fragen
Was sind Nebenkosten?
Nebenkosten sind die laufenden Betriebskosten einer Immobilie, die der Vermieter auf den Mieter umlegen darf — zusätzlich zur Kaltmiete.
KostenartenWelche Kosten darf der Vermieter nicht umlegen?
Verwaltungskosten, Reparaturen, Instandhaltung, Bankgebühren und Mietausfallversicherung sind nicht umlagefähig.
MietrechtWas ist die Betriebskostenverordnung (BetrKV)?
Die BetrKV regelt, welche Betriebskosten Vermieter auf Mieter umlegen dürfen und definiert die 17 umlagefähigen Kostenarten.