Was sind Nebenkosten?
Nebenkosten (auch Betriebskosten genannt) sind die laufenden Kosten, die dem Eigentümer durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes entstehen. Sie werden gemäß § 556 BGB und der Betriebskostenverordnung (BetrKV) auf den Mieter umgelegt.
Was gehört zu den Nebenkosten?
- Grundsteuer
- Wasser- und Abwasserkosten
- Heizung und Warmwasser
- Müllbeseitigung
- Gebäudereinigung und Gartenpflege
- Versicherungen
- Aufzug, Beleuchtung, Hauswart
Insgesamt gibt es 17 umlagefähige Kostenarten nach BetrKV § 2. Verwaltungskosten und Reparaturen gehören nicht dazu.
Verwandte Fragen
Welche Kosten sind umlagefähig?
Umlagefähig sind die 17 Kostenarten nach BetrKV § 2: Grundsteuer, Wasser, Heizung, Müll, Versicherungen und weitere Betriebskosten.
MietrechtWas ist die Betriebskostenverordnung (BetrKV)?
Die BetrKV regelt, welche Betriebskosten Vermieter auf Mieter umlegen dürfen und definiert die 17 umlagefähigen Kostenarten.
MietrechtWas ist der Unterschied zwischen Warmmiete und Kaltmiete?
Kaltmiete ist die reine Miete ohne Nebenkosten. Warmmiete = Kaltmiete + Betriebskostenvorauszahlung.