Was ist die Betriebskostenverordnung (BetrKV)?
Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) ist eine Rechtsverordnung zum BGB, die seit dem 1. Januar 2004 in Kraft ist. Sie ersetzt die frühere Anlage 3 zu § 27 der II. Berechnungsverordnung.
Inhalt der BetrKV
- § 1: Definition der Betriebskosten
- § 2: Aufzählung der 17 umlagefähigen Kostenarten
Die BetrKV bildet zusammen mit § 556 BGB die gesetzliche Grundlage für die Nebenkostenabrechnung. Nur Kosten, die in der BetrKV aufgeführt sind, dürfen auf den Mieter umgelegt werden — es sei denn, im Mietvertrag sind unter Nr. 17 (sonstige Betriebskosten) weitere Positionen vereinbart.
Verwandte Fragen
Welche Kosten sind umlagefähig?
Umlagefähig sind die 17 Kostenarten nach BetrKV § 2: Grundsteuer, Wasser, Heizung, Müll, Versicherungen und weitere Betriebskosten.
AbrechnungWas sind Nebenkosten?
Nebenkosten sind die laufenden Betriebskosten einer Immobilie, die der Vermieter auf den Mieter umlegen darf — zusätzlich zur Kaltmiete.
MietrechtWas regelt § 556 BGB?
§ 556 BGB ist die zentrale Vorschrift für die Vereinbarung und Abrechnung von Betriebskosten im Mietrecht.