Was ist ein Verteilerschlüssel?
Der Verteilerschlüssel (auch Umlageschlüssel) legt fest, wie die Gesamtbetriebskosten auf die einzelnen Mieter aufgeteilt werden. Es gibt vier zulässige Schlüssel: nach Wohnfläche, nach Personenanzahl, nach Verbrauch oder nach Wohneinheiten. Fehlt eine Vereinbarung im Mietvertrag, gilt nach § 556a BGB die Wohnfläche als gesetzlicher Standard.
Die vier Verteilerschlüssel im Vergleich
- Wohnfläche (m²): Häufigster Schlüssel — gerecht für Grundsteuer, Versicherungen, Beleuchtung, Hauswart
- Personenanzahl: Verursachungsgerecht für Müll, Wasser, Abwasser
- Verbrauch (Zähler): Pflicht bei Heizung und Warmwasser (mindestens 50-70 %)
- Wohneinheiten: Gleicher Betrag pro Wohnung — selten verwendet, aber zulässig
Welcher Schlüssel gilt für welche Kosten?
| Kostenart | Üblicher Schlüssel |
|---|---|
| Heizung/Warmwasser | 50-70 % Verbrauch + Rest Fläche |
| Wasser/Abwasser | Verbrauch oder Personen |
| Müll | Personen oder Wohneinheiten |
| Grundsteuer, Versicherung | Wohnfläche |
Verwandte Fragen
Darf der Vermieter den Verteilerschlüssel ändern?
Nur eingeschränkt: Der Vermieter darf bei Einbau von Verbrauchszählern auf verbrauchsabhängige Abrechnung umstellen.
VerteilerschlüsselWas tun bei falscher Wohnfläche in der Abrechnung?
Fordern Sie eine Korrektur — bei über 10 % Abweichung können auch die Miethöhe und die Nebenkosten rückwirkend angepasst werden.
HeizkostenWelcher Verteilerschlüssel gilt für Heizkosten?
50-70 % nach Verbrauch, Rest nach Wohnfläche — vorgeschrieben durch die Heizkostenverordnung.