Was tun bei falscher Wohnfläche in der Abrechnung?
Bei einer Umlage nach Wohnfläche ist das Verhältnis der tatsächlichen Wohnfläche deiner Wohnung zur tatsächlichen Gesamtwohnfläche maßgeblich (§ 556a BGB, BGH VIII ZR 220/17).
- Nachmessen: Lass die Wohnfläche bei begründeten Zweifeln nach den anwendbaren Regeln ermitteln
- Beide Werte prüfen: Wohnungsfläche und Gesamtwohnfläche bestimmen gemeinsam deinen Anteil
- Korrektur fordern: Für Betriebskosten gilt keine 10-%-Toleranz zugunsten einer abweichenden Vertragsangabe
Ob eine Flächenabweichung daneben Auswirkungen auf die Miethöhe oder eine Mietminderung hat, ist eine eigenständige Frage mit anderen Voraussetzungen und muss getrennt geprüft werden.
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