Welcher Verteilerschlüssel gilt für Heizkosten?
Heizkosten werden zu 50-70 % nach individuellem Verbrauch und zu 30-50 % nach Wohnfläche verteilt (§ 7 Heizkostenverordnung). Der Mietvertrag legt das genaue Verhältnis innerhalb dieser Grenzen fest. Fehlt eine Vereinbarung, gilt der 50/50-Standard. In schlecht gedämmten Altbauten ist 70/30 üblich, weil der Verbrauchsanteil die Realität besser abbildet.
Welche Aufteilung wann?
- 50 % Verbrauch / 50 % Fläche: Standard bei fehlender Mietvertragsklausel
- 70 % Verbrauch / 30 % Fläche: Empfohlen für unsanierte Altbauten — gerechter
- 50 % Verbrauch / 50 % Fläche: Üblich für Neubau und sanierte Gebäude
Sonderregel für unsanierte Gebäude
Bei freiliegenden, ungedämmten Heizungsrohren darf der Vermieter den Verbrauchsanteil sogar einseitig auf 50 % festlegen (§ 7 Abs. 1 Satz 2 HeizKV) — auch wenn der Mietvertrag etwas anderes vorsieht. Damit werden Mieter mit Endrohrlagen entlastet.
Verwandte Fragen
Was ist ein Verteilerschlüssel?
Der Verteilerschlüssel bestimmt, wie die Gesamtkosten auf die einzelnen Mieter aufgeteilt werden — z. B. nach Wohnfläche oder Personenzahl.
HeizkostenMüssen Heizkosten nach Verbrauch abgerechnet werden?
Ja, mindestens 50 % der Heizkosten müssen nach individuellem Verbrauch abgerechnet werden (Heizkostenverordnung).
HeizkostenWas regelt die Heizkostenverordnung?
Die HeizKV regelt die verbrauchsabhängige Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten in Mehrfamilienhäusern.