Welche Versicherungen darf der Vermieter umlegen?
Umlagefähige Versicherungen nach BetrKV § 2 Nr. 14:
- Gebäudeversicherung: Feuer, Sturm, Wasser, Elementar
- Haftpflichtversicherung: Für das Gebäude
- Glasversicherung: Für Gemeinschaftsflächen
Nicht umlagefähig
- Mietausfallversicherung
- Rechtsschutzversicherung des Vermieters
- Private Haftpflicht des Vermieters
Verwandte Fragen
Welche Kosten sind umlagefähig?
Umlagefähig sind die 17 Kostenarten nach BetrKV § 2: Grundsteuer, Wasser, Heizung, Müll, Versicherungen und weitere Betriebskosten.
KostenartenWelche Kosten darf der Vermieter nicht umlegen?
Verwaltungskosten, Reparaturen, Instandhaltung, Bankgebühren und Mietausfallversicherung sind nicht umlagefähig.
Vermieter-PflichtenWas ist das Wirtschaftlichkeitsgebot?
Der Vermieter muss bei Betriebskosten auf ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis achten (§ 556 Abs. 3 BGB).