Sind Straßenreinigungs- und Winterdienstkosten umlagefähig?
Straßenreinigungs- und Winterdienstkosten sind umlagefähig:
- Kommunale Straßenreinigungsgebühren
- Private Winterdienstfirmen
- Streumaterial (Salz, Splitt)
Häufige Fehler
- Der Vermieter rechnet den Winterdienst doppelt ab (als Hauswartkosten und separat)
- Kosten für Haftpflichtschäden bei Glatteis sind nicht umlagefähig
Verwandte Fragen
Welche Kosten sind umlagefähig?
Umlagefähig sind die 17 Kostenarten nach BetrKV § 2: Grundsteuer, Wasser, Heizung, Müll, Versicherungen und weitere Betriebskosten.
KostenartenWelche Hauswartkosten darf der Vermieter umlegen?
Die Vergütung des Hauswarts, soweit sie auf Betriebskostentätigkeiten entfällt — nicht auf Verwaltung oder Reparaturen.
Vermieter-PflichtenWas ist das Wirtschaftlichkeitsgebot?
Der Vermieter muss bei Betriebskosten auf ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis achten (§ 556 Abs. 3 BGB).