Was sind "sonstige Betriebskosten"?
Sonstige Betriebskosten (BetrKV § 2 Nr. 17) sind eine Auffangposition:
- Wartung von Rauchmeldern
- Dachrinnenreinigung
- Prüfung von Spielplatzgeräten
- Wartung der Lüftungsanlage
- Betrieb von Gemeinschaftseinrichtungen
Wichtig
Diese Kosten sind nur umlagefähig, wenn sie im Mietvertrag ausdrücklich benannt sind. Eine pauschale Klausel reicht nicht.
Verwandte Fragen
Welche Kosten sind umlagefähig?
Umlagefähig sind die 17 Kostenarten nach BetrKV § 2: Grundsteuer, Wasser, Heizung, Müll, Versicherungen und weitere Betriebskosten.
MietrechtWas muss im Mietvertrag zu Nebenkosten stehen?
Der Mietvertrag muss klar regeln, ob Nebenkosten als Vorauszahlung oder Pauschale erhoben werden und welche Kostenarten umgelegt werden.
KostenartenWelche Kosten darf der Vermieter nicht umlegen?
Verwaltungskosten, Reparaturen, Instandhaltung, Bankgebühren und Mietausfallversicherung sind nicht umlagefähig.