Wie werden Müllkosten korrekt abgerechnet?
Müllkosten sind nach BetrKV § 2 Nr. 9 umlagefähig und werden meist nach Personenanzahl oder Wohnfläche verteilt. Sie umfassen Müllabfuhrgebühren, Bereitstellung und Unterhaltung der Behälter sowie ggf. Müllkompressoren. Der Bundesdurchschnitt liegt bei 0,17 €/m²/Monat (Betriebskostenspiegel 2026).
Was zählt zu den Müllkosten?
- Müllabfuhrgebühren der Gemeinde
- Bereitstellung und Unterhaltung der Müllbehälter (Restmüll, Bio, Papier)
- Wartung von Müllkompressoren oder Müllschluckern
- Sperrmüllgebühren (Gemeinschaftsabfuhr)
Verteilung — welcher Schlüssel ist gerecht?
- Personenanzahl: Am verursachungsgerechtesten — mehr Personen produzieren mehr Müll
- Wohnfläche: Zulässig, aber weniger fair für Singlehaushalte
- Wohneinheiten: Ebenfalls zulässig — gleicher Betrag pro Wohnung
Spartipp für Vermieter
Eine kleinere Restmülltonne kann die Kosten um 20-40 % senken. Mülltrennung in Bio und Wertstoff ist meist deutlich günstiger als Restmüll.
Verwandte Fragen
Welche Kosten sind umlagefähig?
Umlagefähig sind die 17 Kostenarten nach BetrKV § 2: Grundsteuer, Wasser, Heizung, Müll, Versicherungen und weitere Betriebskosten.
KostenartenWie werden Wasserkosten korrekt abgerechnet?
Wasserkosten können nach Verbrauch, Wohnfläche oder Personenzahl verteilt werden — Verbrauchsabrechnung ist am fairsten.
VerteilerschlüsselWas ist ein Verteilerschlüssel?
Der Verteilerschlüssel bestimmt, wie die Gesamtkosten auf die einzelnen Mieter aufgeteilt werden — z. B. nach Wohnfläche oder Personenzahl.