Wer trägt die Nebenkosten bei Leerstand?
Die Nebenkosten leerstehender Wohnungen trägt der Vermieter selbst (BGH VIII ZR 159/05). Sie dürfen nicht auf die verbleibenden Mieter umgelegt werden. Der Vermieter muss den Leerstandsanteil aus der Gesamtkostenverteilung herausrechnen — die Leerstandsfläche bleibt bei der Wohnflächenberechnung mit drin, aber der entsprechende Kostenanteil bleibt beim Eigentümer.
So funktioniert die Leerstandsverteilung
- Wohnfläche-Schlüssel: Gesamtfläche bleibt unverändert — Leerstandsanteil zahlt der Vermieter
- Personenanzahl-Schlüssel: Leere Wohnungen zählen als „0 Personen" — Verteilung nur auf bewohnte Einheiten würde Mieter benachteiligen, daher fiktive Personenzahl ansetzen
- Verbrauchsabhängige Kosten: Heizung/Warmwasser werden nur nach tatsächlichem Verbrauch verteilt — Leerstand verursacht hier kaum Kosten
Häufiger Vermieter-Fehler
Manche Vermieter verteilen die Gesamtkosten auf die verbleibenden Mieter, statt den Leerstand bei sich zu behalten. Prüfen Sie die in der Abrechnung angegebene Gesamtfläche und die Anzahl der Wohneinheiten — bei Abweichung haben Sie Anspruch auf Korrektur.
Verwandte Fragen
Was tun, wenn ich Fehler in der Abrechnung finde?
Dokumentieren Sie die Fehler, fordern Sie Belegeinsicht an und legen Sie fristgerecht schriftlich Widerspruch ein.
Vermieter-PflichtenWas ist das Wirtschaftlichkeitsgebot?
Der Vermieter muss bei Betriebskosten auf ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis achten (§ 556 Abs. 3 BGB).
VerteilerschlüsselWas ist ein Verteilerschlüssel?
Der Verteilerschlüssel bestimmt, wie die Gesamtkosten auf die einzelnen Mieter aufgeteilt werden — z. B. nach Wohnfläche oder Personenzahl.