Dürfen Kabelanschlusskosten noch auf die Nebenkosten umgelegt werden?
Das sogenannte Nebenkostenprivileg für Kabelanschlusskosten wurde zum 1. Juli 2024 abgeschafft:
- Vor Juli 2024: Vermieter konnte Kabelgebühren über die Nebenkosten umlegen
- Seit Juli 2024: TV-Entgelte (Nutzungsentgelt, Urheberrechtsgebühren, Grundgebühren für den Breitbandanschluss) sind nicht mehr umlagefähig, auch nicht per Vereinbarung. Mieter schließen selbst einen Vertrag mit dem Anbieter ab
Was weiter umlagefähig bleibt
- Betriebsstrom sowie Prüfung und Einstellung einer Gemeinschaftsantenne, Betriebsstrom einer Breitband-Verteilanlage, jeweils nur bei Anlagen, die vor dem 01.12.2021 errichtet wurden (§ 2 Nr. 15 a und b BetrKV)
- Beim Glasfaser-Hausnetz: Betriebsstrom und ein Bereitstellungsentgelt nach § 72 TKG (§ 2 Nr. 15 c BetrKV)
Was bedeutet das?
Erscheinen TV-Entgelte noch in deiner Abrechnung für Zeiträume ab Juli 2024, kannst du diese beanstanden.
Verwandte Fragen
Welche Kosten sind umlagefähig?
Umlagefähig sind die 17 Kostenarten nach BetrKV § 2: Grundsteuer, Wasser, Heizung, Müll, Versicherungen und weitere Betriebskosten.
KostenartenWelche Kosten darf der Vermieter nicht umlegen?
Verwaltungskosten, Reparaturen, Instandhaltung, Bankgebühren und Mietausfallversicherung sind nicht umlagefähig.
AbrechnungWas tun, wenn ich Fehler in der Abrechnung finde?
Dokumentiere die Fehler, fordere Belegeinsicht an und lege fristgerecht schriftlich Widerspruch ein.