Dürfen Kabelanschlusskosten noch auf die Nebenkosten umgelegt werden?
Das sogenannte Nebenkostenprivileg für Kabelanschlusskosten wurde zum 1. Juli 2024 abgeschafft:
- Vor Juli 2024: Vermieter konnte Kabelgebühren über die Nebenkosten umlegen
- Seit Juli 2024: Mieter schließen selbst einen Vertrag mit dem Kabelanbieter ab
Was bedeutet das?
Erscheinen Kabelkosten noch in Ihrer Abrechnung für Zeiträume ab Juli 2024, können Sie diese beanstanden.
Verwandte Fragen
Welche Kosten sind umlagefähig?
Umlagefähig sind die 17 Kostenarten nach BetrKV § 2: Grundsteuer, Wasser, Heizung, Müll, Versicherungen und weitere Betriebskosten.
KostenartenWelche Kosten darf der Vermieter nicht umlegen?
Verwaltungskosten, Reparaturen, Instandhaltung, Bankgebühren und Mietausfallversicherung sind nicht umlagefähig.
AbrechnungWas tun, wenn ich Fehler in der Abrechnung finde?
Dokumentieren Sie die Fehler, fordern Sie Belegeinsicht an und legen Sie fristgerecht schriftlich Widerspruch ein.