Was zählt zu den Gebäudereinigungskosten?
Gebäudereinigungskosten (BetrKV § 2 Nr. 10) umfassen:
- Reinigung des Treppenhauses
- Reinigung von Fluren und Eingangsbereichen
- Reinigung von Keller und Waschküche
- Ungezieferbekämpfung
Häufiger Fehler
Wenn ein Hauswart die Reinigung durchführt, darf sie nicht doppelt unter „Hauswart" und „Gebäudereinigung" abgerechnet werden.
Verwandte Fragen
Welche Hauswartkosten darf der Vermieter umlegen?
Die Vergütung des Hauswarts, soweit sie auf Betriebskostentätigkeiten entfällt — nicht auf Verwaltung oder Reparaturen.
KostenartenWelche Kosten sind umlagefähig?
Umlagefähig sind die 17 Kostenarten nach BetrKV § 2: Grundsteuer, Wasser, Heizung, Müll, Versicherungen und weitere Betriebskosten.
Vermieter-PflichtenWas ist das Wirtschaftlichkeitsgebot?
Der Vermieter muss bei Betriebskosten auf ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis achten (§ 556 Abs. 3 BGB).