Was zählt zu den umlagefähigen Gartenpflegekosten?
Zu den umlagefähigen Gartenpflegekosten (BetrKV § 2 Nr. 11) gehören:
- Rasenmähen und Rasenpflege
- Heckenschnitt und Baumschnitt
- Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen
- Pflege von Spielplätzen
- Winterdienst auf Gartenwegen
Nicht umlagefähig
- Erstmalige Anlage eines Gartens (Investitionskosten)
- Fällung nicht verkehrssicherer Bäume (Instandsetzung)
Verwandte Fragen
Welche Kosten sind umlagefähig?
Umlagefähig sind die 17 Kostenarten nach BetrKV § 2: Grundsteuer, Wasser, Heizung, Müll, Versicherungen und weitere Betriebskosten.
Vermieter-PflichtenWas ist das Wirtschaftlichkeitsgebot?
Der Vermieter muss bei Betriebskosten auf ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis achten (§ 556 Abs. 3 BGB).
KostenartenWelche Hauswartkosten darf der Vermieter umlegen?
Die Vergütung des Hauswarts, soweit sie auf Betriebskostentätigkeiten entfällt — nicht auf Verwaltung oder Reparaturen.