Wie wird die CO2-Abgabe berechnet?
Die Berechnung erfolgt in drei Schritten. Am genauesten nimmst du die Werte von der Brennstoffrechnung, auf der der Lieferant CO2-Ausstoß und CO2-Kosten ausweisen muss (§ 3 CO2KostAufG).
- 1. Verbrauch: z. B. 15.000 kWh Erdgas laut Gasrechnung (Brennwert)
- 2. CO2-Ausstoß: 15.000 kWh × 0,1814 kg CO2/kWh = 2.721 kg (gesetzlicher Faktor 0,0558 t CO2/GJ auf den Heizwert, umgerechnet auf den Brennwert der Gasrechnung)
- 3. CO2-Kosten: 2,721 t × 60 €/t = 163,26 € netto, mit 19 % Umsatzsteuer 194,27 € (2026)
Maßgeblicher CO2-Preis
- 2023: 30 €/t
- 2024: 45 €/t
- 2025: 55 €/t
- 2026: 60 €/t (Mittelwert des Korridors 55 bis 65 €, § 4 CO2KostAufG)
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Wie werden CO2-Kosten zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt?
Seit 2023 wird die CO2-Abgabe nach dem Stufenmodell aufgeteilt: Je höher der CO2-Ausstoß des Gebäudes je m², desto mehr zahlt der Vermieter.
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HeizkostenMüssen Heizkosten nach Verbrauch abgerechnet werden?
Ja, mindestens 50 % der Heizkosten müssen nach individuellem Verbrauch abgerechnet werden (Heizkostenverordnung).