Müssen Heizkosten nach Verbrauch abgerechnet werden?
Die Heizkostenverordnung (HeizKV) schreibt vor, dass Heizkosten zu mindestens 50 % und höchstens 70 % nach individuellem Verbrauch abgerechnet werden müssen. Der Rest wird nach Wohnfläche verteilt.
Ausnahmen
- Gebäude mit max. 2 Wohnungen, von denen der Vermieter eine selbst bewohnt
- Passivhäuser mit sehr niedrigem Heizwärmebedarf
Verstößt der Vermieter gegen die HeizKV, hat der Mieter ein Kürzungsrecht von 15 %.
Verwandte Fragen
Was regelt die Heizkostenverordnung?
Die HeizKV regelt die verbrauchsabhängige Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten in Mehrfamilienhäusern.
HeizkostenWas ist das 15-%-Kürzungsrecht bei Heizkosten?
Wenn der Vermieter gegen die Heizkostenverordnung verstößt, darf der Mieter die Heizkosten um 15 % kürzen.
HeizkostenWelcher Verteilerschlüssel gilt für Heizkosten?
50-70 % nach Verbrauch, Rest nach Wohnfläche — vorgeschrieben durch die Heizkostenverordnung.