Müssen Heizkosten nach Verbrauch abgerechnet werden?
Ja, Heizkosten müssen zu mindestens 50 % und höchstens 70 % nach individuellem Verbrauch abgerechnet werden (§ 7 Heizkostenverordnung). Der Rest (30-50 %) wird nach Wohnfläche verteilt. Wer dagegen verstößt, muss dem Mieter ein 15-%-Kürzungsrecht einräumen (§ 12 HeizKV).
Ausnahmen von der Verbrauchspflicht
- Zweifamilienhäuser: Gebäude mit max. 2 Wohnungen, von denen der Vermieter eine selbst bewohnt
- Passivhäuser: Gebäude mit Heizwärmebedarf unter 15 kWh/m²/Jahr
- Studentenwohnheime: Mit zentraler Versorgung in begründeten Einzelfällen
Pflicht zur Verbrauchserfassung
- Heizkostenverteiler oder Wärmezähler: An jedem Heizkörper Pflicht
- Fernablesbare Geräte: Seit 01.12.2021 bei Neuinstallation Pflicht, ältere Geräte müssen bis 31.12.2026 nachgerüstet oder ausgetauscht werden (§ 5 Abs. 2 und 3 HeizkostenV)
- Monatliche Verbrauchsinformation: Seit 2022 Pflicht, wenn fernablesbare Geräte eingebaut sind (§ 6a HeizkostenV)
Verwandte Fragen
Was regelt die Heizkostenverordnung?
Die HeizKV regelt die verbrauchsabhängige Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten in Mehrfamilienhäusern.
HeizkostenWas ist das 15-%-Kürzungsrecht bei Heizkosten?
Wenn der Vermieter gegen die Heizkostenverordnung verstößt, darf der Mieter die Heizkosten um 15 % kürzen.
HeizkostenWelcher Verteilerschlüssel gilt für Heizkosten?
50-70 % nach Verbrauch, Rest nach Wohnfläche — vorgeschrieben durch die Heizkostenverordnung.