Wie werden CO2-Kosten zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt?
Das CO2-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) gilt seit dem 1. Januar 2023:
Stufenmodell
Die Aufteilung richtet sich nach dem CO2-Ausstoß des Gebäudes (kg CO2/m²/Jahr):
- Unter 12 kg: Mieter zahlt 100 %, Vermieter 0 %
- 12-17 kg: Mieter 90 %, Vermieter 10 %
- 17-22 kg: Mieter 80 %, Vermieter 20 %
- 22-27 kg: Mieter 70 %, Vermieter 30 %
- 27-32 kg: Mieter 60 %, Vermieter 40 %
- 32-37 kg: Mieter 50 %, Vermieter 50 %
- 37-42 kg: Mieter 40 %, Vermieter 60 %
- 42-47 kg: Mieter 30 %, Vermieter 70 %
- 47-52 kg: Mieter 20 %, Vermieter 80 %
- Über 52 kg: Mieter 5 %, Vermieter 95 %
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