Was zählt zu den umlagefähigen Beleuchtungskosten?
Beleuchtungskosten (BetrKV § 2 Nr. 12) umfassen:
- Strom für Treppenhausbeleuchtung
- Strom für Flure und Eingangsbereiche
- Strom für Kellerbeleuchtung
- Strom für Außenbeleuchtung
Nicht umlagefähig: Strom für die einzelnen Wohnungen — das zahlt jeder Mieter selbst.
Verwandte Fragen
Welche Kosten sind umlagefähig?
Umlagefähig sind die 17 Kostenarten nach BetrKV § 2: Grundsteuer, Wasser, Heizung, Müll, Versicherungen und weitere Betriebskosten.
KostenartenDarf die Grundsteuer auf Mieter umgelegt werden?
Ja, die Grundsteuer ist nach BetrKV § 2 Nr. 1 umlagefähig und wird meist nach Wohnfläche verteilt.
KostenartenWie werden Müllkosten korrekt abgerechnet?
Müllkosten werden meist nach Personenzahl oder Wohnfläche verteilt und umfassen Müllabfuhr und Behälterbereitstellung.