Muss ich als Erdgeschoss-Bewohner Aufzugskosten zahlen?
Die Frage wird häufig gestellt: Muss ich Aufzugskosten zahlen, wenn ich im Erdgeschoss wohne?
Grundsatz
Ja, nach herrschender Rechtsprechung ist der Aufzug eine Gemeinschaftseinrichtung. Auch Erdgeschoss-Bewohner können den Aufzug für Keller oder Besucher nutzen.
Ausnahme
Im Mietvertrag kann eine abweichende Regelung vereinbart werden (z. B. Befreiung der Erdgeschoss-Mieter). Prüfen Sie Ihren Mietvertrag.
Verwandte Fragen
Welche Kosten sind umlagefähig?
Umlagefähig sind die 17 Kostenarten nach BetrKV § 2: Grundsteuer, Wasser, Heizung, Müll, Versicherungen und weitere Betriebskosten.
VerteilerschlüsselWas ist ein Verteilerschlüssel?
Der Verteilerschlüssel bestimmt, wie die Gesamtkosten auf die einzelnen Mieter aufgeteilt werden — z. B. nach Wohnfläche oder Personenzahl.
KostenartenWelche Kosten darf der Vermieter nicht umlegen?
Verwaltungskosten, Reparaturen, Instandhaltung, Bankgebühren und Mietausfallversicherung sind nicht umlagefähig.