Verwertung der Kaution
Zugriff des Vermieters auf die Kaution bei berechtigten Forderungen – auch während der Mietzeit.
Die Verwertung der Kaution bezeichnet den Zugriff des Vermieters auf den Kautionsbetrag zur Befriedigung berechtigter Forderungen gegen den Mieter.
Verwertung während der Mietzeit
- Vermieter darf bei unstreitigen, fälligen Forderungen auf die Kaution zugreifen
- Mieter muss die Kaution wieder auffüllen
- Streitige Forderungen berechtigen nicht zur Verwertung
Verwertung nach Mietende
- Vermieter kann Mietschulden, Schadensersatz und Nebenkostennachzahlung verrechnen
- Nur bei berechtigten und bezifferten Forderungen
- Überschuss muss an den Mieter zurückgezahlt werden
Der Vermieter darf die Kaution nicht für eigene Liquiditätsengpässe verwenden. Bei unrechtmäßiger Verwertung hat der Mieter Anspruch auf sofortige Rückzahlung.
Verwandte Begriffe
Mietkaution
Sicherheitsleistung des Mieters – maximal drei Nettokaltmieten (§ 551 BGB).
Kautionsabrechnung
Abrechnung des Vermieters über die Kaution nach Mietende – mit Aufstellung aller Abzüge.
Kautionsrückzahlung
Rückgabe der Kaution nach Mietende – Frist in der Regel 3–6 Monate.
Zahlungsverzug bei Miete
Rückstand von zwei Monatsmieten berechtigt den Vermieter zur fristlosen Kündigung.