Verteilung von Erhaltungsaufwand
Wahlrecht, größeren Erhaltungsaufwand gleichmäßig auf 2–5 Jahre steuerlich zu verteilen.
Nach § 82b EStDV können Vermieter größeren Erhaltungsaufwand gleichmäßig auf 2 bis 5 Jahre verteilen, statt ihn komplett im Jahr der Zahlung abzusetzen.
Wann ist die Verteilung sinnvoll?
- Hoher Erhaltungsaufwand übersteigt die Mieteinnahmen deutlich
- Steuerlicher Verlust wäre zu hoch für ein Jahr
- Steuerprogression soll über mehrere Jahre geglättet werden
Beispiel
Dachsanierung: 40.000 €. Verteilung auf 5 Jahre: 8.000 € jährlich. Bei Mieteinnahmen von 12.000 € p.a. kann so der Verlust über 5 Jahre genutzt werden, statt in einem Jahr einen hohen Verlust zu erzeugen.
Achtung
Bei Verkauf der Immobilie vor Ablauf des Verteilungszeitraums muss der Restbetrag im Verkaufsjahr komplett abgesetzt werden.
Verwandte Begriffe
Erhaltungsaufwand
Kosten für Reparaturen und Renovierungen – sofort als Werbungskosten absetzbar.
Sofortabzug (Werbungskosten)
Vollständige steuerliche Absetzung von Ausgaben im Jahr der Zahlung – gilt für Erhaltungsaufwand.
Werbungskosten bei Vermietung
Alle Ausgaben, die der Vermieter zur Erzielung von Mieteinnahmen aufwendet – steuerlich absetzbar.
Anlage V (Steuererklärung)
Formular der Steuererklärung für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.