Mieterhöhungsverlangen
Schriftliche Erklärung des Vermieters, mit der er eine Mieterhöhung zur Vergleichsmiete fordert.
Das Mieterhöhungsverlangen ist die formelle Erklärung des Vermieters gegenüber dem Mieter, dass die Miete erhöht werden soll. Es muss den Anforderungen des § 558a BGB entsprechen.
Inhaltliche Anforderungen
- Angabe der aktuellen und gewünschten Miete
- Begründung (Mietspiegel, Gutachten, Vergleichswohnungen)
- Nachweis, dass Kappungsgrenze und Sperrfrist eingehalten werden
- Berechnung der neuen Miete muss nachvollziehbar sein
Zugang und Fristen
Das Mieterhöhungsverlangen muss allen Mietvertragsparteien zugehen. Die erhöhte Miete wird frühestens ab dem dritten Monat nach Zugang geschuldet. Bei Wohngemeinschaften muss das Schreiben an alle Mieter gerichtet sein.
Verwandte Begriffe
Mieterhöhung
Einseitige Erhöhung der Miete durch den Vermieter – nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen zulässig.
Formvorschriften Mieterhöhung
Eine Mieterhöhung muss in Textform erfolgen und nachvollziehbar begründet werden.
Zustimmungspflicht bei Mieterhöhung
Mieter müssen einer berechtigten Mieterhöhung zustimmen – sonst kann der Vermieter klagen.
Sperrfrist bei Mieterhöhung
Mindestens 12 Monate zwischen zwei Mieterhöhungen – schützt Mieter vor häufigen Anpassungen.