Formvorschriften Mieterhöhung
Eine Mieterhöhung muss in Textform erfolgen und nachvollziehbar begründet werden.
Eine Mieterhöhung muss bestimmte Formvorschriften erfüllen, damit sie wirksam ist. § 558a BGB regelt die Anforderungen an das Mieterhöhungsverlangen.
Pflichtangaben
- Textform (Brief, E-Mail, Fax) – mündliche Erhöhung ist unwirksam
- Begründung durch Mietspiegel, Gutachten, Vergleichswohnungen oder Mietdatenbank
- Angabe der bisherigen und neuen Miete
- Hinweis auf die Zustimmungspflicht des Mieters
Häufige Fehler
Formfehler führen zur Unwirksamkeit der Mieterhöhung. Häufige Fehler sind: falscher Mietspiegel-Bezug, fehlende Begründung, Überschreitung der Kappungsgrenze oder Nichteinhaltung der Sperrfrist. Mieter sollten jede Mieterhöhung sorgfältig prüfen.
Verwandte Begriffe
Mieterhöhung
Einseitige Erhöhung der Miete durch den Vermieter – nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen zulässig.
Mieterhöhungsverlangen
Schriftliche Erklärung des Vermieters, mit der er eine Mieterhöhung zur Vergleichsmiete fordert.
Zustimmungspflicht bei Mieterhöhung
Mieter müssen einer berechtigten Mieterhöhung zustimmen – sonst kann der Vermieter klagen.
Kappungsgrenze
Maximale Mieterhöhung von 20 % (in angespannten Märkten 15 %) innerhalb von drei Jahren.