Wie werden Warmwasserkosten abgerechnet?
Warmwasserkosten werden zu 50-70 % nach individuellem Verbrauch und 30-50 % nach Wohnfläche abgerechnet (§ 7-9 Heizkostenverordnung). Voraussetzung sind Warmwasserzähler in der Wohnung. Bei verbundenen Anlagen (Heizung + Warmwasser zusammen) muss der Warmwasseranteil rechnerisch nach § 9 HeizKV ermittelt werden.
Aufteilung Warmwasserkosten
- 50-70 % nach Verbrauch: Auf Basis der Warmwasserzähler in m³
- 30-50 % nach Wohnfläche: Grundkostenanteil für Bereitschaftsverluste
- Bei fehlendem Zähler: Schätzung zulässig, aber 15 %-Kürzungsrecht des Mieters
Berechnung bei verbundener Heiz-/Warmwasseranlage
Werden Heizung und Warmwasser über dieselbe Anlage erzeugt, muss der Warmwasseranteil mit folgender Formel ermittelt werden (§ 9 HeizKV): Q = 2,5 × (V × (tw - 10)) / 1.000 — wobei V die Wassermenge in Liter und tw die Warmwassertemperatur in °C ist.
Verwandte Fragen
Müssen Heizkosten nach Verbrauch abgerechnet werden?
Ja, mindestens 50 % der Heizkosten müssen nach individuellem Verbrauch abgerechnet werden (Heizkostenverordnung).
HeizkostenWas regelt die Heizkostenverordnung?
Die HeizKV regelt die verbrauchsabhängige Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten in Mehrfamilienhäusern.
KostenartenWie werden Wasserkosten korrekt abgerechnet?
Wasserkosten können nach Verbrauch, Wohnfläche oder Personenzahl verteilt werden — Verbrauchsabrechnung ist am fairsten.