Wann verjähren Nachforderungen aus der Nebenkostenabrechnung?
Die Verjährung von Nachforderungen aus der Nebenkostenabrechnung beträgt 3 Jahre:
- Beginn: Ende des Jahres, in dem die Abrechnung zuging
- Beispiel: Abrechnung geht am 15.03.2026 zu → Verjährung am 31.12.2029
Unterschied zur Ausschlussfrist
Die 12-Monats-Frist nach § 556 Abs. 3 BGB ist eine Ausschlussfrist (keine Verjährung). Verpasst der Vermieter diese, kann er gar nicht mehr nachfordern.
Verwandte Fragen
Bis wann muss der Vermieter abrechnen?
Der Vermieter muss innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums abrechnen (§ 556 Abs. 3 BGB).
WiderspruchWie lange habe ich Zeit, Widerspruch einzulegen?
Sie haben 12 Monate nach Zugang der Abrechnung Zeit, Einwendungen geltend zu machen (§ 556 Abs. 3 Satz 5 BGB).
WiderspruchKann ich die Nachzahlung verweigern?
Ja, bei formell unwirksamer Abrechnung, verspäteter Zustellung oder offensichtlichen Fehlern können Sie die Nachzahlung zurückhalten.