Wie lange habe ich Zeit, Widerspruch einzulegen?
Mieter haben 12 Monate nach Zugang der Nebenkostenabrechnung Zeit, Widerspruch einzulegen (§ 556 Abs. 3 Satz 5 BGB). Eine bestimmte Form schreibt das Gesetz nicht vor; entscheidend ist, dass die Einwendungen dem Vermieter innerhalb der Frist zugehen. Nach Fristablauf sind Beanstandungen ausgeschlossen, es sei denn, der Mieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten (§ 556 Abs. 3 BGB).
So funktioniert die Einwendungsfrist
- Fristbeginn: Mit dem Zugang der Abrechnung beim Mieter, nicht mit dem Absendedatum
- Fristende: Genau 12 Monate später (Beispiel: Abrechnung am 15.03.2026 zugegangen → Frist bis 15.03.2027)
- Form: Gesetzlich keine vorgeschrieben. Aus Beweisgründen am besten per Brief (Einwurf-Einschreiben oder Bote) oder E-Mail mit Empfangsbestätigung
- Ausnahme: Die Frist kann ausnahmsweise unbeachtlich sein, wenn der Mieter die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten hat; ein Rechenfehler allein genügt dafür nicht
- Wichtig: Die Zahlung einer Nachforderung ist kein Verzicht auf Einwendungen
Verwandte Fragen
Wie lege ich Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung ein?
Widerspruch schriftlich an den Vermieter mit konkreter Benennung der beanstandeten Positionen und Begründung.
FristenBis wann muss der Vermieter abrechnen?
Der Vermieter muss innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums abrechnen (§ 556 Abs. 3 BGB).
WiderspruchKann ich die Nachzahlung verweigern?
Ja, bei formell unwirksamer Abrechnung, verspäteter Zustellung oder offensichtlichen Fehlern kannst du die Nachzahlung zurückhalten.