Wie lange habe ich Zeit, Widerspruch einzulegen?
Mieter haben 12 Monate nach Zugang der Nebenkostenabrechnung Zeit, Widerspruch einzulegen (§ 556 Abs. 3 Satz 5 BGB). Die Einwendungen müssen schriftlich beim Vermieter eingehen. Nach Fristablauf sind Beanstandungen ausgeschlossen — außer bei offensichtlichen Rechenfehlern.
So funktioniert die Einwendungsfrist
- Fristbeginn: Mit dem Zugang der Abrechnung beim Mieter, nicht mit dem Absendedatum
- Fristende: Genau 12 Monate später (Beispiel: Abrechnung am 15.03.2026 zugegangen → Frist bis 15.03.2027)
- Form: Schriftlich (Brief, Fax, E-Mail) per Einschreiben oder mit Empfangsbestätigung
- Ausnahme: Offensichtliche Rechenfehler können auch nach Fristablauf noch gerügt werden
- Wichtig: Die Zahlung einer Nachforderung ist kein Verzicht auf Einwendungen
Verwandte Fragen
Wie lege ich Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung ein?
Widerspruch schriftlich an den Vermieter mit konkreter Benennung der beanstandeten Positionen und Begründung.
FristenBis wann muss der Vermieter abrechnen?
Der Vermieter muss innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums abrechnen (§ 556 Abs. 3 BGB).
WiderspruchKann ich die Nachzahlung verweigern?
Ja, bei formell unwirksamer Abrechnung, verspäteter Zustellung oder offensichtlichen Fehlern können Sie die Nachzahlung zurückhalten.