Wie lange habe ich Zeit, Widerspruch einzulegen?
Die Einwendungsfrist für Mieter beträgt 12 Monate nach Zugang der Nebenkostenabrechnung. Innerhalb dieser Frist müssen Sie Ihre Einwände schriftlich beim Vermieter geltend machen.
Wichtig zu wissen
- Die Frist beginnt mit dem Zugang der Abrechnung, nicht mit dem Absendedatum
- Auch nach Ablauf der Frist können Sie offensichtliche Rechenfehler noch rügen
- Die Zahlung einer Nachforderung ist kein Verzicht auf Einwendungen
Verwandte Fragen
Wie lege ich Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung ein?
Widerspruch schriftlich an den Vermieter mit konkreter Benennung der beanstandeten Positionen und Begründung.
FristenBis wann muss der Vermieter abrechnen?
Der Vermieter muss innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums abrechnen (§ 556 Abs. 3 BGB).
WiderspruchKann ich die Nachzahlung verweigern?
Ja, bei formell unwirksamer Abrechnung, verspäteter Zustellung oder offensichtlichen Fehlern können Sie die Nachzahlung zurückhalten.