Welche formellen Anforderungen muss eine Abrechnung erfüllen?
Eine Nebenkostenabrechnung muss fünf Pflichtangaben enthalten: 1. den Abrechnungszeitraum (genau 12 Monate), 2. die Gesamtkosten pro Kostenart, 3. den verwendeten Verteilerschlüssel, 4. die nachvollziehbare Berechnung des Mieteranteils und 5. den Abzug der geleisteten Vorauszahlungen. Fehlt eine dieser Angaben, ist die Abrechnung formell unwirksam.
Die fünf Pflichtangaben im Detail
- Abrechnungszeitraum: Genau 12 Monate (z. B. 01.01.2025 bis 31.12.2025)
- Gesamtkosten: Aufstellung aller Kosten je Kostenart in Euro
- Verteilerschlüssel: Angabe und Erläuterung des Umlageschlüssels (Wohnfläche, Personen, Verbrauch)
- Berechnung: Nachvollziehbare Berechnung des Mieteranteils
- Vorauszahlungen: Abzug der geleisteten Vorauszahlungen, klar ausgewiesen
Folge bei Fehlen einer Pflichtangabe: Die Abrechnung ist formell unwirksam (BGH VIII ZR 295/00). Der Vermieter muss eine korrigierte Fassung vorlegen — die Nachzahlung wird erst dann fällig.
Verwandte Fragen
Wie lang darf der Abrechnungszeitraum sein?
Der Abrechnungszeitraum muss genau 12 Monate betragen — nicht mehr und nicht weniger.
WiderspruchKann ich die Nachzahlung verweigern?
Ja, bei formell unwirksamer Abrechnung, verspäteter Zustellung oder offensichtlichen Fehlern können Sie die Nachzahlung zurückhalten.
AbrechnungWas tun, wenn ich Fehler in der Abrechnung finde?
Dokumentieren Sie die Fehler, fordern Sie Belegeinsicht an und legen Sie fristgerecht schriftlich Widerspruch ein.