Tenor
Urteilsformel mit der verbindlichen Entscheidung des Gerichts über die Klageanträge.
Der Tenor (auch Urteilsformel) ist der entscheidende Teil eines Gerichtsurteils, der die verbindliche Entscheidung des Gerichts über die gestellten Anträge enthält. Er steht am Anfang des Urteils und legt fest, ob und in welchem Umfang der Klage stattgegeben oder sie abgewiesen wird.
Im Mietrecht enthält der Tenor beispielsweise die genaue Höhe einer zu zahlenden Nachzahlung aus der Betriebskostenabrechnung, die Verpflichtung zur Belegeinsicht oder die Feststellung der Unwirksamkeit bestimmter Klauseln. Der Tenor ist vollstreckbar und bildet die Grundlage für Rechtsmittel wie Berufung oder Revision.
Die Urteilsgründe erläutern zwar die rechtliche Begründung, doch allein der Tenor hat bindende Wirkung. Bei BGH-Urteilen zu Umlagefähigkeit von Kosten ist daher die genaue Formulierung im Tenor entscheidend für die praktische Anwendbarkeit.
Verwandte Begriffe
Aktenzeichen
Eindeutige Kennzeichnung von Gerichtsverfahren zur systematischen Zuordnung von Verfahrensakten.
Leitsatz
Zusammenfassung der tragenden Rechtsgrundsätze eines Urteils für die juristische Praxis.
Revision
Rechtsmittel zum BGH zur Überprüfung der rechtlichen Richtigkeit eines Berufungsurteils.
Umlagefähigkeit
Eigenschaft einer Kostenposition, die es erlaubt, sie im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf Mieter umzulegen.