Berufung
Rechtsmittel gegen erstinstanzliche Urteile zur vollständigen Überprüfung durch das Obergericht.
Die Berufung ist ein Rechtsmittel gegen erstinstanzliche Urteile der Amts- oder Landgerichte, mit dem eine vollständige tatsächliche und rechtliche Überprüfung durch die nächsthöhere Instanz erreicht wird. In Mietsachen wird Berufung beim Landgericht (gegen AG-Urteile) oder Oberlandesgericht (gegen LG-Urteile) eingelegt.
Die Berufungsfrist beträgt grundsätzlich einen Monat nach Zustellung des vollständigen Urteils. Bei Streitigkeiten über Betriebskostenabrechnungen muss der Streitwert mindestens 600 Euro betragen, damit die Berufung zulässig ist. Im Berufungsverfahren können neue Tatsachen vorgebracht und weitere Beweise erhoben werden.
Typische Berufungsgründe im Nebenkostenrecht sind fehlerhafte Anwendung der Betriebskostenverordnung, Verstöße gegen die Abrechnungsfrist oder unzulässige Verteilerschlüssel. Eine erfolgreiche Berufung kann zur Abänderung oder Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils führen.
Verwandte Begriffe
Revision
Rechtsmittel zum BGH zur Überprüfung der rechtlichen Richtigkeit eines Berufungsurteils.
Tenor
Urteilsformel mit der verbindlichen Entscheidung des Gerichts über die Klageanträge.
Abrechnungsfrist
Der Vermieter muss die Abrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zustellen.
Verteilerschlüssel
Maßstab, nach dem die Gesamtbetriebskosten auf die einzelnen Mieter aufgeteilt werden.