Verbrauchsschlüssel
Anteil der Heizkosten, der nach tatsächlichem Verbrauch verteilt wird; mindestens 50%, höchstens 70% nach HeizkostenV.
Der Verbrauchsschlüssel bezeichnet den Anteil der Heizkosten, der nach dem erfassten individuellen Verbrauch verteilt wird. Nach § 7 Heizkostenverordnung werden grundsätzlich mindestens 50 % und höchstens 70 % der Heizkosten verbrauchsabhängig abgerechnet.
Der verbleibende Anteil (30–50 %) wird als Grundkostenblock über einen flächenbezogenen Verteilerschlüssel, typischerweise die Wohnfläche, umgelegt. Unter den Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 Satz 2 HeizkostenV sind 70 % Verbrauchsanteil vorgeschrieben; § 10 HeizkostenV erlaubt vertraglich einen höheren Verbrauchsanteil.
Wird entgegen der HeizkostenV nicht verbrauchsabhängig abgerechnet, kann dem Nutzer grundsätzlich ein Kürzungsrecht nach § 12 HeizkostenV zustehen. Das ist eine Frage der inhaltlichen Abrechnung und macht die gesamte Abrechnung nicht allein deshalb formell unwirksam.
Verwandte Begriffe
Heizkostenverordnung (HeizkostenV)
Verordnung, die die verbrauchsabhängige Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten vorschreibt.
Verteilerschlüssel
Maßstab, nach dem die Gesamtbetriebskosten auf die einzelnen Mieter aufgeteilt werden.
Heizkostenverteiler
Messgerät am Heizkörper, das den anteiligen Wärmeverbrauch einer Wohnung erfasst.
Heizkosten
Kosten für die zentrale Beheizung des Gebäudes, die nach Heizkostenverordnung verbrauchsabhängig abzurechnen sind.
Verbrauchsabrechnung
Abrechnung von Betriebskosten nach dem tatsächlichen Verbrauch des einzelnen Mieters.