Verbrauchsschlüssel
Anteil der Heizkosten, der nach tatsächlichem Verbrauch verteilt wird; mindestens 50%, höchstens 70% nach HeizkostenV.
Der Verbrauchsschlüssel bezeichnet den Anteil der Heizkosten, der nach dem erfassten individuellen Verbrauch der einzelnen Wohnungen verteilt wird. Nach § 7 Heizkostenverordnung müssen mindestens 50% und höchstens 70% der Heizkosten verbrauchsabhängig abgerechnet werden.
Der verbleibende Anteil (30-50%) wird als Grundkosten über einen flächenbezogenen Verteilerschlüssel, typischerweise nach Wohnfläche, umgelegt. Diese Aufteilung soll einerseits Anreize zum Energiesparen schaffen (Verbrauchsanteil), andererseits aber auch die Grundlast und bauliche Gegebenheiten berücksichtigen (Grundkostenanteil).
Der Vermieter kann den genauen Prozentsatz innerhalb der gesetzlichen Bandbreite frei wählen und im Mietvertrag oder der Hausordnung festlegen. Änderungen des Verbrauchsschlüssels wirken sich unterschiedlich auf Mieter aus: Höherer Verbrauchsanteil belohnt sparsame Mieter stärker. Die Erfassung erfolgt über Heizkostenverteiler oder Wärmemengenzähler. Bei Verstoß gegen die Mindest- oder Höchstgrenzen ist die gesamte Verbrauchsabrechnung formell fehlerhaft.
Verwandte Begriffe
Heizkostenverordnung (HeizkostenV)
Verordnung, die die verbrauchsabhängige Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten vorschreibt.
Verteilerschlüssel
Maßstab, nach dem die Gesamtbetriebskosten auf die einzelnen Mieter aufgeteilt werden.
Heizkostenverteiler
Messgerät am Heizkörper, das den anteiligen Wärmeverbrauch einer Wohnung erfasst.
Heizkosten
Kosten für die zentrale Beheizung des Gebäudes, die nach Heizkostenverordnung verbrauchsabhängig abzurechnen sind.
Verbrauchsabrechnung
Abrechnung von Betriebskosten nach dem tatsächlichen Verbrauch des einzelnen Mieters.