Liegenschaftsverbrauch
Heizenergieverbrauch für gemeinschaftlich genutzte Bereiche und technische Anlagen außerhalb der Wohnungen.
Der Liegenschaftsverbrauch (auch: Allgemeinverbrauch) bezeichnet den Anteil der Heizenergie, der nicht den einzelnen Wohneinheiten zugeordnet werden kann, sondern für gemeinschaftlich genutzte Bereiche und Anlagen anfällt. Dazu zählen Treppenhäuser, Keller, Dachböden, Waschküchen, Hausmeisterräume sowie der Energiebedarf für Heizungsumwälzpumpen und Regelungstechnik.
Nach § 7 Abs. 2 Heizkostenverordnung ist der Liegenschaftsverbrauch auf alle Nutzer nach Wohnfläche oder einem anderen sachgerechten Umlageschlüssel zu verteilen und zählt zum Grundkostenanteil. Er reduziert somit die nach Verbrauch abzurechnende Energiemenge.
Ein hoher Liegenschaftsverbrauch kann auf schlechte Wärmedämmung in Gemeinschaftsbereichen, veraltete Heizungspumpen oder Leckagen hinweisen und sollte im Rahmen des Wirtschaftlichkeitsgebots überprüft werden. Bei der Plausibilitätskontrolle der Verbrauchsabrechnung sollte der Liegenschaftsverbrauch etwa 10-25% des Gesamtverbrauchs ausmachen. Deutliche Abweichungen können auf Fehler bei der Heizkostenverteiler-Erfassung hindeuten.
Verwandte Begriffe
Heizkostenverordnung (HeizkostenV)
Verordnung, die die verbrauchsabhängige Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten vorschreibt.
Verbrauchsabrechnung
Abrechnung von Betriebskosten nach dem tatsächlichen Verbrauch des einzelnen Mieters.
Wirtschaftlichkeitsgebot
Der Vermieter ist verpflichtet, bei Betriebskosten wirtschaftlich zu handeln und unnötige Kosten zu vermeiden.
Wohnfläche
Die nach Wohnflächenverordnung berechnete Fläche einer Wohnung — wichtigster Verteilerschlüssel.
Umlageschlüssel
Synonym für Verteilerschlüssel — der Maßstab zur Aufteilung der Betriebskosten auf die Mieter.