Mahnverfahren
Vereinfachtes gerichtliches Verfahren zur Durchsetzung unstreitiger Geldforderungen.
Das Mahnverfahren ist ein vereinfachtes gerichtliches Verfahren zur Durchsetzung von Geldforderungen, bei dem zunächst kein Richter eingeschaltet wird. Es wird häufig von Vermietern genutzt, um ausstehende Nachzahlungen aus Betriebskostenabrechnungen oder rückständige Mieten einzufordern.
Der Vermieter stellt beim zuständigen Mahngericht einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids. Widerspricht der Mieter nicht innerhalb von zwei Wochen, kann ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden, der wie ein rechtskräftiges Urteil vollstreckt werden kann. Bei Widerspruch wird das Verfahren an das zuständige Amtsgericht abgegeben und als normales Klageverfahren fortgesetzt.
Das Mahnverfahren ist kostengünstig und schnell, setzt aber voraus, dass die Forderung betragsmäßig beziffert und nicht ernsthaft streitig ist. Bei umstrittenen Betriebskosten oder unklaren Verteilerschlüsseln empfiehlt sich direkt die Klage. Seit 2022 ist das Online-Mahnverfahren unter mahngerichte.de verfügbar.
Verwandte Begriffe
Nachzahlung
Betrag, den der Mieter nachzahlen muss, wenn die tatsächlichen Betriebskosten die Vorauszahlungen übersteigen.
Zahlungsverzug bei Miete
Rückstand von zwei Monatsmieten berechtigt den Vermieter zur fristlosen Kündigung.
Betriebskosten
Laufende Kosten, die dem Eigentümer durch das Grundstück oder Gebäude entstehen und auf Mieter umgelegt werden können.
Mietvertrag
Vertragliche Grundlage für das Mietverhältnis — muss die Betriebskostenumlage ausdrücklich regeln.