Beweislast
Prozessuale Pflicht einer Partei, das Vorliegen behaupteter Tatsachen zu beweisen.
Die Beweislast (auch Beweisführungslast) bezeichnet die prozessuale Pflicht einer Partei, das Vorliegen der für sie günstigen Tatsachen zu beweisen. Gelingt der Beweis nicht, geht dies zu ihren Lasten. Die Verteilung der Beweislast folgt gesetzlichen Regelungen und ist für den Prozessausgang oft entscheidend.
Im Nebenkostenrecht trägt der Vermieter die Beweislast für die ordnungsgemäße Erstellung der Betriebskostenabrechnung, die Umlagefähigkeit der geltend gemachten Kosten und die Einhaltung der Abrechnungsfrist. Er muss belegen können, dass die Kosten tatsächlich entstanden sind und der verwendete Verteilerschlüssel vertraglich vereinbart und sachgerecht ist.
Der Mieter trägt hingegen die Beweislast für Einwendungen wie bereits erfolgte Zahlungen oder die Unwirksamkeit von Klauseln. Bei Mietminderungen muss der Mieter das Vorliegen und den Umfang des Mangels beweisen. Die Beweislastverteilung wurde in zahlreichen BGH-Urteilen konkretisiert und ist in der Rechtsprechung gefestigt.
Verwandte Begriffe
Umlagefähigkeit
Eigenschaft einer Kostenposition, die es erlaubt, sie im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf Mieter umzulegen.
Abrechnungsfrist
Der Vermieter muss die Abrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zustellen.
Verteilerschlüssel
Maßstab, nach dem die Gesamtbetriebskosten auf die einzelnen Mieter aufgeteilt werden.
Rechtsprechung
Gesamtheit der Gerichtsentscheidungen, die das geschriebene Recht konkretisieren und fortbilden.