Beweislast
Prozessuale Pflicht einer Partei, das Vorliegen behaupteter Tatsachen zu beweisen.
Die Beweislast beschreibt, zu wessen Nachteil es geht, wenn eine entscheidungserhebliche Tatsache nicht bewiesen werden kann. Ihre Verteilung richtet sich nach den jeweils geltend gemachten Ansprüchen, Einwendungen und gesetzlichen Sonderregeln.
Bei einer Betriebskostenforderung muss der Vermieter die Voraussetzungen seines Anspruchs darlegen und gegebenenfalls beweisen. Welche Tatsachen der Mieter für eine konkrete Einwendung vortragen und beweisen muss, lässt sich nicht pauschal festlegen. Abrechnung, Mietvertrag, Belege und die genaue Einwendung müssen zusammen geprüft werden.
Verwandte Begriffe
Umlagefähigkeit
Eigenschaft einer Kostenposition, die es erlaubt, sie im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf Mieter umzulegen.
Abrechnungsfrist
Der Vermieter muss die Abrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zustellen.
Verteilerschlüssel
Maßstab, nach dem die Gesamtbetriebskosten auf die einzelnen Mieter aufgeteilt werden.
Rechtsprechung
Gesamtheit der Gerichtsentscheidungen, die das geschriebene Recht konkretisieren und fortbilden.