Vergleich (Prozessvergleich)
Einvernehmliche Streitbeilegung vor Gericht mit verbindlicher Wirkung für beide Parteien.
Ein Prozessvergleich ist eine einvernehmliche Streitbeilegung zwischen den Parteien im laufenden Gerichtsverfahren, die vom Gericht protokolliert wird und die Wirkung eines Urteils hat. Er beendet den Rechtsstreit und ist wie ein Urteil vollstreckbar.
In Nebenkostenstreitigkeiten werden häufig Vergleiche geschlossen, etwa wenn die Parteien sich auf einen reduzierten Nachzahlungsbetrag einigen, der Vermieter zusätzliche Belegeinsicht gewährt oder einzelne Kostenpositionen aus der Betriebskostenabrechnung herausgenommen werden. Der Vorteil: Beide Seiten sparen Prozesskosten und Zeit, das Ergebnis ist kalkulierbar.
Gerichtliche Vergleiche können in jeder Instanz geschlossen werden. Das Gericht wirkt aktiv auf einen Vergleich hin (Güteverhandlung). Ein geschlossener Vergleich beendet das Verfahren endgültig; eine spätere Anfechtung ist nur unter engen Voraussetzungen möglich. Bei Verstößen gegen den Vergleich kann sofort die Zwangsvollstreckung betrieben werden.
Verwandte Begriffe
Mahnverfahren
Vereinfachtes gerichtliches Verfahren zur Durchsetzung unstreitiger Geldforderungen.
Nachzahlung
Betrag, den der Mieter nachzahlen muss, wenn die tatsächlichen Betriebskosten die Vorauszahlungen übersteigen.
Belegeinsicht
Das Recht des Mieters, die der Abrechnung zugrunde liegenden Originalbelege beim Vermieter einzusehen.
Tenor
Urteilsformel mit der verbindlichen Entscheidung des Gerichts über die Klageanträge.