Instanzenzug
Mehrstufiges Gerichtssystem mit Erst-, Berufungs- und Revisionsinstanz zur Rechtskontrolle.
Der Instanzenzug bezeichnet das mehrstufige System der ordentlichen Gerichtsbarkeit, das eine schrittweise Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen ermöglicht. In Zivilsachen besteht der Instanzenzug aus Amtsgericht (Erstinstanz), Landgericht (Berufungsinstanz) und Bundesgerichtshof (Revisionsinstanz).
Bei Streitigkeiten über Betriebskostenabrechnungen bis 5.000 Euro Streitwert ist das Amtsgericht zuständig. Gegen dessen Urteil kann Berufung zum Landgericht eingelegt werden, sofern der Streitwert mindestens 600 Euro beträgt. Die Revision zum BGH ist nur bei grundsätzlicher Bedeutung der Rechtsfrage zulässig.
Bei höheren Streitwerten (über 5.000 Euro) beginnt der Instanzenzug beim Landgericht, die Berufung geht dann zum Oberlandesgericht. Der Instanzenzug gewährleistet eine mehrfache Kontrolle und dient der Rechtssicherheit. Jede Instanz prüft das Verfahren unter unterschiedlichen Gesichtspunkten, wobei der BGH nur noch Rechtsfragen klärt. Die Durchlaufzeit durch alle Instanzen kann mehrere Jahre betragen.
Verwandte Begriffe
Berufung
Rechtsmittel gegen erstinstanzliche Urteile zur vollständigen Überprüfung durch das Obergericht.
Revision
Rechtsmittel zum BGH zur Überprüfung der rechtlichen Richtigkeit eines Berufungsurteils.
Tenor
Urteilsformel mit der verbindlichen Entscheidung des Gerichts über die Klageanträge.
Rechtsprechung
Gesamtheit der Gerichtsentscheidungen, die das geschriebene Recht konkretisieren und fortbilden.