Eichfrist Wasserzähler und Wärmezähler: 6 Jahre, Folgen für die Abrechnung
Die Eichfrist für Wasserzähler beträgt 6 Jahre, und zwar für Kaltwasser- und Warmwasserzähler gleichermaßen. Auch Wärmezähler (Wärmemengenzähler) haben eine Eichfrist von 6 Jahren. Das steht in Anlage 7 der Mess- und Eichverordnung (MessEV, Nummern 5.5.1, 5.5.2 und 7.1). Die Frist endet immer mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie rechnerisch abläuft. Danach darf der Zähler nicht mehr ungeeicht verwendet werden. Die Nebenkostenabrechnung wird dadurch aber nicht automatisch unwirksam: Der Vermieter muss dann beweisen, dass die Werte trotzdem stimmen.
Eichfristen im Überblick
| Messgerät | Eichfrist | Fundstelle |
|---|---|---|
| Kaltwasserzähler | 6 Jahre | MessEV Anlage 7 Nr. 5.5.1 |
| Warmwasserzähler | 6 Jahre | MessEV Anlage 7 Nr. 5.5.2 |
| Wärmezähler und Kältezähler | 6 Jahre | MessEV Anlage 7 Nr. 7.1 |
| Funkmodule zur Messwertübertragung an Wasserzählern | nicht befristet | MessEV Anlage 7 Nr. 5.5.5 |
| Heizkostenverteiler | keine Eichfrist | kein eichpflichtiges Messgerät |
Viele Ratgeber nennen für Warmwasser- und Wärmezähler noch 5 Jahre. Das war früher richtig. Mit der Änderung der MessEV im November 2021 wurden die Fristen angeglichen; seitdem gelten auch dort 6 Jahre. Heizkostenverteiler an den Heizkörpern sind keine geeichten Zähler, sondern Geräte zur Verteilung. Für sie verlangt die Heizkostenverordnung eine Bestätigung, dass sie den anerkannten Regeln der Technik entsprechen (§ 5 Abs. 1 HeizkostenV), aber keine Eichung.
Wann läuft die Eichfrist ab?
Bei neuen Zählern beginnt die Eichfrist mit dem Inverkehrbringen (§ 37 Abs. 1 Satz 2 MessEG). Vermutet wird, dass der Zähler in dem Jahr in Verkehr gebracht wurde, in dem er gekennzeichnet wurde (§ 34 Abs. 2 MessEV). Bei nachgeeichten Zählern zählt der Tag der Eichung. Die Frist endet in jedem Fall erst am 31. Dezember des Jahres, in dem sie rechnerisch abläuft (§ 34 Abs. 2 Satz 1 MessEV).
So liest du das Jahr ab: Neue Zähler tragen neben dem CE-Zeichen ein Kästchen mit einem großen „M" und einer zweistelligen Jahreszahl, zum Beispiel „M21". Das bedeutet: gekennzeichnet im Jahr 2021.
- Beispiel: Zähler mit „M21". 2021 plus 6 Jahre ergibt 2027. Die Eichfrist endet am 31.12.2027.
- Bei älteren oder nachgeeichten Zählern steht das Jahr im Eichzeichen. Ist nichts lesbar, hilft der Messdienstleister oder das Eichamt weiter.
Wer muss sich um den Austausch kümmern?
Verantwortlich ist, wer den Zähler verwendet. Er muss sicherstellen, dass das Gerät nicht ungeeicht verwendet wird (§ 31 Abs. 2 Nr. 3 MessEG). In Mietshäusern ist das der Vermieter, oft über einen Messdienstleister, der Zähler vermietet und rechtzeitig tauscht. Als Mieter musst du den Austausch dulden; er ist eine Erhaltungsmaßnahme, die der Vermieter rechtzeitig ankündigen muss, sofern sie nicht nur unerheblich in die Wohnung eingreift (§ 555a BGB).
Statt den alten Zähler nachzueichen, wird er meist gegen ein neues Gerät getauscht. Eine Verlängerung der Eichfrist ist nur über ein behördlich überwachtes Stichprobenverfahren für ganze Lose baugleicher Zähler möglich (§ 35 MessEV); für private Vermieter spielt das kaum eine Rolle.
Wer zahlt Eichung und Zählermiete?
Die Betriebskostenverordnung nennt die Kosten ausdrücklich:
- Wasser: Umlagefähig sind die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung von Wasserzählern und die Kosten ihrer Verwendung einschließlich der Eichung (§ 2 Nr. 2 BetrKV).
- Heizung und Warmwasser: Umlagefähig sind Anmietung und Verwendung der Ausstattung zur Verbrauchserfassung einschließlich der Eichung (§ 2 Nr. 4 Buchst. a und Nr. 5 BetrKV).
- Nicht umlagefähig: Reparaturen defekter Zähler, denn das ist Instandsetzung (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrKV).
Ob der Kaufpreis eines neuen Zählers, der statt einer Nacheichung eingebaut wird, als Eichkosten umgelegt werden darf, wird nicht einheitlich beantwortet. Mietet der Vermieter die Zähler, ist die Miete dagegen ausdrücklich umlagefähig. Mehr zu den Positionen findest du im Ratgeber Wasser und Abwasser in der Nebenkostenabrechnung.
Eichfrist abgelaufen: Folgen für die Abrechnung
Öffentliches Recht: Verwendungsverbot
Nach Ablauf der Eichfrist darf ein Zähler nicht mehr ungeeicht verwendet werden (§ 37 Abs. 1 MessEG). Messwerte dürfen im geschäftlichen Verkehr nur verwendet werden, wenn das Messgerät bestimmungsgemäß verwendet wurde (§ 33 Abs. 1 MessEG). Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden (§ 60 MessEG).
Mietrecht: Die Abrechnung ist nicht automatisch falsch
Für das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter hat der Bundesgerichtshof entschieden: Auch die Werte eines nicht geeichten Zählers dürfen der Abrechnung zugrunde gelegt werden, wenn der Vermieter darlegt und beweist, dass sie richtig sind (BGH, Urteil vom 17.11.2010, VIII ZR 112/10). Das kann zum Beispiel über einen Prüfschein einer staatlich anerkannten Prüfstelle gelingen. Bei einem geeichten Zähler wird die Richtigkeit dagegen vermutet. Die abgelaufene Eichung verschiebt also die Beweislast zum Vermieter.
Gelingt dem Vermieter dieser Nachweis nicht, darf er die Werte nicht verwenden. Wie dann abzurechnen ist, hängt vom Einzelfall ab. Bei Heiz- und Warmwasserkosten kommen eine Ersatzermittlung des Verbrauchs nach § 9a HeizkostenV oder, wenn nicht verbrauchsabhängig abgerechnet wird, das Kürzungsrecht von 15 Prozent nach § 12 Abs. 1 HeizkostenV in Betracht. Wie das Kürzungsrecht funktioniert, erklärt der Ratgeber Kürzungsrecht nach der Heizkostenverordnung.
Was du als Mieter tun kannst
- Zähler ansehen: Jahreszahl im M-Kästchen oder im Eichzeichen ablesen und die Frist ausrechnen.
- Abrechnung prüfen: Lag der Abrechnungszeitraum ganz oder teilweise nach Ablauf der Eichfrist, notiere das.
- Belege einsehen: Du kannst Einsicht in die Belege verlangen, auch in Nachweise zum Zählertausch; der Vermieter darf sie elektronisch bereitstellen (§ 556 Abs. 4 BGB). Wie das abläuft, steht im Ratgeber Belegeinsicht in die Nebenkostenabrechnung.
- Frist wahren: Einwendungen musst du spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitteilen (§ 556 Abs. 3 Satz 5 BGB). Das Datum rechnet dir der Fristenrechner für den Widerspruch aus.
Eine abgelaufene Eichfrist allein bedeutet nicht, dass du weniger zahlen musst. Sie ist aber ein berechtigter Grund, vom Vermieter einen Nachweis zu verlangen. Wenn du die ganze Abrechnung durchgehen willst, führt dich der Fehler-Checker als Fragebogen durch die typischen Prüfpunkte; eine automatische Prüfung deiner Abrechnung bietet der KI-Check der Nebenkostenabrechnung.
Was du als Vermieter tun solltest
- Eine Liste aller Zähler mit Zählernummer, Einbaujahr und Ende der Eichfrist führen.
- Den Austausch in dem Jahr planen, in dem die Frist endet, und ihn rechtzeitig ankündigen.
- Beim Tausch die Zählerstände von Alt- und Neugerät dokumentieren, damit der Verbrauch lückenlos bleibt.
- Wer Heiz- und Warmwasserzähler tauscht, achtet zusätzlich auf die Fernablesbarkeit: Nicht fernablesbare Ausstattungen müssen bis zum 31.12.2026 nachgerüstet oder ersetzt werden (§ 5 Abs. 3 HeizkostenV). Details im Ratgeber Fernablesbare Messgeräte: Pflicht und Kosten.
Dieser Artikel gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Häufige Fragen
Wie lange ist die Eichfrist für Wasserzähler?
6 Jahre, für Kaltwasser- und für Warmwasserzähler gleichermaßen (MessEV Anlage 7 Nr. 5.5.1 und 5.5.2). Die Frist endet mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie rechnerisch abläuft.
Wie lange ist die Eichfrist für Wärmemengenzähler?
Ebenfalls 6 Jahre (MessEV Anlage 7 Nr. 7.1). Die früher genannten 5 Jahre gelten seit der Änderung der Mess- und Eichverordnung im November 2021 nicht mehr.
Was passiert, wenn die Eichfrist meines Wasserzählers abgelaufen ist?
Der Zähler darf nicht mehr ungeeicht verwendet werden und muss getauscht oder nachgeeicht werden. Für die Nebenkostenabrechnung gilt: Der Vermieter darf die Werte nur verwenden, wenn er beweist, dass sie richtig sind (BGH VIII ZR 112/10).
Ist eine Abrechnung mit ungeeichtem Zähler unwirksam?
Nicht automatisch. Beim geeichten Zähler wird die Richtigkeit der Werte vermutet, beim ungeeichten muss der Vermieter sie nachweisen, etwa mit einem Prüfschein. Gelingt das nicht, darf er die Werte nicht zugrunde legen.
Wo steht das Eichjahr auf dem Wasserzähler?
Bei neueren Zählern im Kästchen mit einem großen „M" und zwei Ziffern, zum Beispiel „M21" für 2021. Bei älteren oder nachgeeichten Zählern steht das Jahr im Eichzeichen.
Wer zahlt den Austausch des Wasserzählers?
Die Kosten der Eichung und die Miete für Zähler darf der Vermieter als Betriebskosten umlegen (§ 2 Nr. 2 BetrKV). Reparaturen defekter Zähler sind Instandsetzung und gehören nicht in die Nebenkostenabrechnung.
Verantwortlich: Marcel Schlüter
Gründer und Entwickler von mein-nebenkostenrechner.de · ERP-Consultant.
Veröffentlicht am 23.09.2026
Quellen
Transparenz-Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Unterstützung von KI erstellt. Stand: 23.09.2026.
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei rechtlich komplexen Fragen wende dich bitte an einen Fachanwalt für Mietrecht oder den örtlichen Mieterverein. Trotz sorgfältiger Recherche können Inhalte veralten; maßgeblich ist der jeweils aktuelle Gesetzestext.
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