Heizperiode und Heizpflicht: Ab wann muss der Vermieter heizen?
Kurzantwort: Eine bundesweit gesetzlich festgelegte Heizperiode mit starren Anfangs- und Enddaten gibt es nicht. Entscheidend ist, dass deine Wohnung zum vertragsgemäßen Wohnen geeignet bleibt. Muss der Vermieter die Wärmeversorgung bereitstellen, kann das auch an kalten Tagen außerhalb der üblichen Heizsaison erforderlich sein. Grundlage ist § 535 Abs. 1 BGB. Kalenderdaten und Temperaturwerte aus Ratgebern ersetzen die Prüfung des konkreten Falls nicht.
Hier geht es um die Bereitstellung von Wärme, das Temperaturprotokoll und die nächsten Schritte bei einer kalten Wohnung. Minderungsquoten behandelt der eigene Ratgeber zur Mietminderung; allgemeine Reparaturansprüche und Fristen findest du unter Mängelbeseitigung durch den Vermieter.
Wann beginnt und endet die Heizperiode?
Der Berliner Mieterverein nennt in seinem Infoblatt als allgemein üblichen Zeitraum den 1. Oktober bis 30. April, wenn der Vertrag nichts dazu regelt. Mietverträge können beispielsweise auch den 15. September bis 15. Mai nennen. Diese Daten beschreiben übliche Zeiträume; sie sind kein bundesweit gesetzlicher Schaltplan.
Prüfe zunächst, was dein Mietvertrag zur Heizung enthält. Eine dort genannte Saison beantwortet aber nicht allein, ob eine kalte Wohnung außerhalb dieses Zeitraums ausreichend beheizbar sein muss. Die Erhaltungspflicht aus § 535 BGB besteht während des Mietverhältnisses. Eine Kältephase im September lässt sich deshalb nicht allein mit dem Hinweis auf den 1. Oktober erledigen.
Welche Temperaturen muss der Vermieter ermöglichen?
§ 535 BGB nennt keine Gradzahl und keine Uhrzeit. Der Deutsche Mieterbund nennt am 1. Oktober 2026 als seine Auffassung mindestens 20 bis 22 °C zwischen 6 und 24 Uhr und ungefähr 18 °C nachts. Das ist eine Verbandsauffassung, kein wörtlicher gesetzlicher Grenzwert. Welche Anforderungen im Streitfall gelten, hängt unter anderem von Vereinbarung, Raum, Tageszeit und konkreter Beeinträchtigung ab.
Unterscheide außerdem zwischen erreichbarer und selbst gewählter Temperatur. Dass du freiwillig kühler schläfst, zeigt keinen Heizungsmangel. Bleibt dein Wohnraum trotz angeforderter Wärme deutlich zu kalt, ist das ein anderer Sachverhalt. Eine Nachtabsenkung darf ebenfalls nicht allein nach der Einstellung im Heizkeller beurteilt werden: Relevant ist, was in der Wohnung ankommt.
Schritt für Schritt: So dokumentierst du die Kälte
- Messort festlegen: Nutze ein Raumthermometer an einem nachvollziehbaren Platz, nicht unmittelbar am Heizkörper, am offenen Fenster oder in direkter Sonne. Halte den Messort möglichst gleich.
- Raum und Zeitpunkt notieren: Schreibe Datum, Uhrzeit, Raum und gemessene Temperatur auf. Wiederholte Messungen morgens, tagsüber und abends zeigen den Verlauf besser als ein Einzelbild.
- Umstände ergänzen: Notiere Thermostateinstellung, kürzliches Lüften und auffällige Geräusche. Beschreibe, ob der Heizkörper kalt, teilweise warm oder gleichmäßig warm ist.
- Unterlagen sichern: Bewahre Fotos der Anzeige und die Nachrichten an Verwaltung oder Vermieter auf. Ein Foto allein zeigt weder Messdauer noch Raum zuverlässig; ergänze deshalb das Protokoll.
- Akute Störung sofort melden: Warte bei einem vollständigen Ausfall im Winter nicht erst mehrere Tage auf eine vollständige Messreihe. Das Protokoll läuft parallel zur Meldung weiter.
Fiktives Dokumentationsbeispiel: Du notierst am 3. November um 7, 14 und 21 Uhr im Wohnzimmer 16,8, 17,2 und 16,9 °C, jeweils am gleichen Messort. Die drei Werte zeigen einen Tagesverlauf. Ein Durchschnitt würde die einzelnen Nutzungssituationen verdecken und ergibt keine automatische Minderungsquote. Ergänze, wie lange die Wärme angefordert wurde und ob weitere Räume betroffen sind.
Was du als Mieter als Nächstes tust
Nach § 536c BGB musst du einen auftretenden Mangel unverzüglich anzeigen. Für die praktische Meldung reichen zunächst Wohnung, betroffene Räume, Beginn, Messwerte und deine Erreichbarkeit. Bei einem akuten Ausfall rufst du zusätzlich an und bestätigst das Gespräch anschließend schriftlich.
Bitte um eine zeitnahe Prüfung und eine Rückmeldung zum weiteren Ablauf. Biete Zugangstermine an. Wie dringend Abhilfe nötig ist, richtet sich nach der Situation; eine pauschale Wartefrist passt nicht auf jeden Heizungsausfall. Wenn keine Reaktion kommt, dokumentiere auch deine erneute Kontaktaufnahme und hole Unterstützung bei Mieterverein oder anwaltlicher Beratung.
Eine mögliche Mietminderung und zusätzliche Kosten sind getrennt zu prüfen. Ziehe nicht einfach einen im Internet gefundenen Prozentsatz ab. Die Voraussetzungen, Risiken und Berechnung beschreibt der Ratgeber zur Mietminderung. Auch einen Handwerkerauftrag auf Kosten des Vermieters solltest du nicht allein aus einem erfolglosen Anruf ableiten.
Was du als Vermieter organisierst
- Meldung aufnehmen: Zeitpunkt, betroffene Wohnung, Räume und Rückrufnummer festhalten. Klären, ob Heizung, Warmwasser oder beides betroffen sind.
- Umfang prüfen: Weitere Meldungen abgleichen und den Fachbetrieb mit den konkreten Beobachtungen beauftragen. Die Prüfung nicht allein mit dem Hinweis auf die Heizperiode ablehnen.
- Abhilfe abstimmen: Zugang, Untersuchung und gegebenenfalls eine geeignete Übergangslösung organisieren. Zuständigkeiten und Kostenübernahme möglichst schriftlich klären.
- Verlauf mitteilen: Den Mietern Ansprechpartner und nächsten Termin nennen. Bei Verzögerungen einen neuen Zwischenstand geben.
- Ergebnis kontrollieren: Nach der Reparatur prüfen lassen, ob die Versorgung funktioniert und die betroffenen Räume wieder ausreichend warm werden. Auftrag, Rechnung und Rückmeldung zusammen ablegen.
Übergangsheizung: Verbrauch und Kosten getrennt festhalten
Wird vorübergehend ein elektrisches Heizgerät genutzt, notiere Gerät, Einsatzzeiten, Strompreis und möglichst den tatsächlichen Verbrauch. Ob Kosten erstattet werden müssen, folgt nicht allein daraus, dass das Gerät benutzt wurde. Die Anspruchsvoraussetzungen behandelt der Ratgeber zur Mängelbeseitigung.
Fiktives Rechenbeispiel: Ein Gerät nimmt während des tatsächlichen Heizbetriebs 2 kW auf und läuft insgesamt 15 Stunden. Dann sind das 2 kW × 15 h = 30 kWh. Bei angenommenen 0,35 €/kWh ergeben sich 10,50 €. Ein thermostatisch geregeltes Gerät heizt nicht zwangsläufig während der gesamten Aufstellzeit; ein geeigneter Zwischenzähler liefert dafür die bessere Grundlage. Die Rechnung zeigt nur Stromkosten, keine Erstattungszusage.
Häufige Fragen zur Heizperiode
Darf die Heizung im Sommer vollständig ausbleiben?
Bei warmer Wohnung besteht kein Wärmebedarf allein wegen eines Datums. Wird es jedoch anhaltend kalt, muss die ausreichende Beheizbarkeit auch außerhalb der üblichen Saison geprüft werden. Einen starren bundesweiten Außentemperatur-Schalter gibt es dafür nicht.
Muss ich als Mieter auf 20 oder 22 Grad heizen?
Die genannten DMB-Werte betreffen die bereitstellbare Wärme. Du musst sie nicht ständig selbst wählen. Schäden durch starkes Auskühlen sind trotzdem zu vermeiden; die passende Einstellung hängt von Wohnung und Nutzung ab.
Beweist ein warmer Heizkörper, dass alles funktioniert?
Nein. Ein warmer Heizkörper und eine ausreichend warme Wohnung sind unterschiedliche Beobachtungen. Halte deshalb die Raumtemperatur fest und beschreibe den Heizkörper ergänzend. Die technische Ursache klärt der Fachbetrieb.
Entfallen bei einem Ausfall automatisch die Heizkosten?
Nein. Verbrauch und Kostenverteilung sind von möglichen Mängelrechten zu unterscheiden. Wie Heizkosten grundsätzlich aufgeteilt werden, erklärt der Ratgeber zur Heizkostenverordnung. Dokumentiere Ausfall und Ersatzstrom getrennt von der regulären Abrechnung.
Verantwortlich: Marcel Schlüter
Gründer und Entwickler von mein-nebenkostenrechner.de · ERP-Consultant.
Veröffentlicht am 01.11.2026
Quellen
Transparenz-Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Unterstützung von KI erstellt. Stand: 01.11.2026.
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei rechtlich komplexen Fragen wende dich bitte an einen Fachanwalt für Mietrecht oder den örtlichen Mieterverein. Trotz sorgfältiger Recherche können Inhalte veralten; maßgeblich ist der jeweils aktuelle Gesetzestext.
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