Wohnungsgeberbestätigung: Muster, Pflicht und Frist
Die Wohnungsgeberbestätigung ist die schriftliche Bestätigung, dass jemand in eine Wohnung eingezogen ist. Ausstellen muss sie der Wohnungsgeber, bei einer Mietwohnung also der Vermieter oder eine von ihm beauftragte Person wie die Hausverwaltung. Du brauchst sie, um dich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden (§ 17 Abs. 1 BMG). In derselben Frist muss der Wohnungsgeber sie ausstellen (§ 19 Abs. 1 BMG). Wer das nicht, falsch oder zu spät tut, handelt ordnungswidrig; möglich ist ein Bußgeld bis 1.000 Euro (§ 54 BMG).
Das Wichtigste in Kürze
- Wer: der Wohnungsgeber, also wer dir die Wohnung überlässt, oder eine von ihm beauftragte Person.
- Wann: innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug.
- Was: vier Pflichtangaben nach § 19 Abs. 3 BMG und die Unterschrift.
- Auszug: Eine Bestätigung ist nur für den Einzug vorgesehen, nicht für den Auszug.
- Ersatz: Der Mietvertrag ersetzt die Bestätigung nicht.
Wer stellt die Wohnungsgeberbestätigung aus?
Das Gesetz spricht vom Wohnungsgeber. Gemeint ist, wer dir die Wohnung zur Nutzung überlässt. Nur er oder eine von ihm beauftragte Person darf die Bestätigung ausstellen (§ 19 Abs. 1 Satz 5 BMG).
- Mietwohnung: Der Vermieter bestätigt den Einzug. Beauftragt er eine Hausverwaltung, kann diese unterschreiben.
- Vermieter ist nicht Eigentümer: Dann gehört zusätzlich der Name des Eigentümers in die Bestätigung, etwa wenn eine Verwaltungsgesellschaft vermietet.
- Untermiete oder WG-Zimmer: Überlässt dir der Hauptmieter ein Zimmer, ist er derjenige, der dir die Wohnung gibt, und damit Wohnungsgeber.
- Eigene Immobilie: Ziehst du in deine eigene Wohnung, bestätigst du den Einzug selbst. Manche Meldebehörden sehen dafür eine Selbsterklärung auf dem Formular vor; welche Form verlangt wird, steht beim Bürgeramt deiner Stadt.
Welche Angaben gehören hinein?
§ 19 Abs. 3 BMG legt fest, welche Daten die Bestätigung enthält:
- Name und Anschrift des Wohnungsgebers und, wenn dieser nicht Eigentümer ist, auch den Namen des Eigentümers,
- das Einzugsdatum,
- die Anschrift der Wohnung,
- die Namen der meldepflichtigen Personen, die eingezogen sind.
Dazu kommt die Unterschrift, weil die Bestätigung gegenüber dem Mieter schriftlich zu erteilen ist. Angaben wie Geburtsdatum, Miethöhe oder Mietdauer verlangt das Gesetz nicht. Hilfreich ist bei größeren Häusern eine Lagebeschreibung, etwa Stockwerk oder Wohnungsnummer, damit die Meldebehörde die Wohnung eindeutig zuordnen kann.
Muster: Wohnungsgeberbestätigung zum Abschreiben
Viele Städte bieten auf ihrer Website ein eigenes Formular als PDF an. Du kannst dieses Formular nutzen oder die Bestätigung selbst schreiben. Entscheidend ist, dass alle Pflichtangaben vollständig sind und der Wohnungsgeber unterschreibt. Dieses Muster enthält alles, was § 19 BMG verlangt:
Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 Bundesmeldegesetz
Wohnungsgeber (Name, Anschrift): ______________________
Eigentümer der Wohnung, falls nicht Wohnungsgeber (Name): ______________________
Anschrift der Wohnung (Straße, Hausnummer, Stockwerk oder Wohnungsnummer, PLZ, Ort): ______________________
Einzugsdatum: ___.___.______
Folgende Personen sind in die Wohnung eingezogen (Vor- und Nachname): ______________________
Ich bestätige den Einzug der genannten Personen. Mir ist bekannt, dass es verboten ist, eine Wohnungsanschrift für eine Anmeldung anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, wenn ein tatsächlicher Bezug der Wohnung weder stattfindet noch beabsichtigt ist (§ 19 Abs. 6 BMG).
Ort, Datum: ______________________
Unterschrift des Wohnungsgebers oder der beauftragten Person: ______________________
Für jede eingezogene Person braucht es keine eigene Bestätigung: Ziehen mehrere Personen gleichzeitig ein, kannst du alle Namen auf einem Blatt aufführen.
Frist: zwei Wochen für beide Seiten
Die Anmeldung beim Bürgeramt muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgen (§ 17 Abs. 1 BMG). Damit das klappt, verweist § 19 Abs. 1 BMG für die Bestätigung auf genau diese Frist. Als Vermieter übergibst du die Bestätigung am besten gleich bei der Schlüsselübergabe, zusammen mit dem Wohnungsübergabeprotokoll. Dann sind Einzugsdatum, Zählerstände und Zustand der Wohnung am selben Tag dokumentiert.
Schriftlich oder elektronisch?
Der Wohnungsgeber kann den Einzug auf zwei Wegen bestätigen:
- Schriftlich gegenüber dem Mieter: Das ist der Regelfall. Der Mieter legt die unterschriebene Bestätigung bei der Anmeldung vor.
- Elektronisch gegenüber der Meldebehörde: Bietet die Meldebehörde diesen Weg an, erhält der Wohnungsgeber ein Zuordnungsmerkmal, das er dem Mieter für die Anmeldung mitteilt (§ 19 Abs. 4 BMG).
Was tun, wenn der Vermieter die Bestätigung nicht ausstellt?
Verweigert der Wohnungsgeber die Bestätigung oder bekommst du sie aus anderen Gründen nicht rechtzeitig, musst du das der Meldebehörde unverzüglich mitteilen (§ 19 Abs. 2 BMG). Damit bist du selbst auf der sicheren Seite, denn auch eine verspätete Anmeldung ist bußgeldbewehrt (§ 54 Abs. 2 Nr. 1 BMG). Die Meldebehörde kann dann vom Eigentümer oder Wohnungsgeber Auskunft darüber verlangen, wer in der Wohnung wohnt (§ 19 Abs. 5 BMG).
Für den Wohnungsgeber ist die Sache ebenfalls nicht folgenlos: Wer den Einzug nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig bestätigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 1.000 Euro geahndet werden kann (§ 54 Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 3 BMG).
Verbot der Scheinanmeldung: bis 50.000 Euro
Wer eine Wohnanschrift für eine Anmeldung anbietet oder zur Verfügung stellt, obwohl dort niemand einzieht oder einziehen will, verstößt gegen § 19 Abs. 6 BMG. Das kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden (§ 54 Abs. 1 und 3 BMG). Stelle eine Bestätigung also nur für Personen aus, die tatsächlich in die Wohnung ziehen. Ob sich jemand angemeldet hat, kannst du als Wohnungsgeber durch Rückfrage bei der Meldebehörde prüfen (§ 19 Abs. 1 Satz 3 BMG).
Brauche ich beim Auszug eine Bestätigung?
Nein. § 19 BMG sieht die Mitwirkung des Wohnungsgebers nur beim Einzug vor. Ältere Formulare enthalten teilweise noch ein Feld für den Auszug; das stammt aus einer früheren Rechtslage. Ziehst du innerhalb Deutschlands um, meldest du dich einfach am neuen Wohnort an. Abmelden musst du dich nur, wenn du keine neue Wohnung im Inland beziehst, etwa beim Umzug ins Ausland (§ 17 Abs. 2 BMG).
Checkliste für Vermieter
- Bestätigung für alle einziehenden Personen vorbereiten, bevor die Schlüssel übergeben werden.
- Alle vier Pflichtangaben prüfen, bei fremdem Eigentum den Eigentümer nennen.
- Unterschreiben und dem Mieter aushändigen; eine Kopie für deine Unterlagen behalten.
- Einzugsdatum mit dem Übergabeprotokoll abgleichen, damit spätere Abrechnungen zeitanteilig stimmen.
Die Zahl der Bewohner spielt später auch in der Nebenkostenabrechnung eine Rolle, wenn Kosten nach Personen verteilt werden. Maßgeblich ist dabei, wer tatsächlich in der Wohnung wohnt; das Melderegister ist dafür ein Anhaltspunkt, aber nicht allein entscheidend. Wie die Verteilung nach Personen funktioniert, zeigt die Seite Nebenkosten pro Person berechnen. Einen Überblick über die übrigen Pflichten beim Start eines Mietverhältnisses bietet der Ratgeber Vermieter werden; welche Angaben du vorher von Bewerbern verlangen darfst, erklärt Mieterselbstauskunft: Was Vermieter fragen dürfen.
Dieser Artikel gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Verfahrensfragen zur Anmeldung beantwortet die Meldebehörde deiner Stadt.
Häufige Fragen
Wer stellt die Wohnungsgeberbestätigung aus?
Der Wohnungsgeber, also wer dir die Wohnung überlässt: bei einer Mietwohnung der Vermieter oder eine von ihm beauftragte Person wie die Hausverwaltung, bei Untermiete der Hauptmieter. Ziehst du in deine eigene Wohnung, bestätigst du den Einzug selbst.
Gibt es eine Vorlage für die Wohnungsgeberbestätigung als PDF?
Viele Städte stellen ein eigenes Formular als PDF auf ihrer Website bereit. Eine feste Form schreibt das Gesetz aber nicht vor. Du kannst die Bestätigung auch selbst schreiben, wenn sie alle vier Pflichtangaben aus § 19 Abs. 3 BMG enthält und unterschrieben ist.
Reicht der Mietvertrag statt der Wohnungsgeberbestätigung?
Nein. Das Bundesmeldegesetz sieht eine eigene Bestätigung des Wohnungsgebers vor; Meldebehörden wie die in Hamburg weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Mietvertrag nicht ausreicht. Lass dir die Bestätigung deshalb bei der Schlüsselübergabe mitgeben.
Wie lange hat der Vermieter Zeit für die Wohnungsgeberbestätigung?
Zwei Wochen nach dem Einzug, also dieselbe Frist, die für deine Anmeldung gilt. Stellt der Vermieter die Bestätigung nicht oder zu spät aus, riskiert er ein Bußgeld bis 1.000 Euro.
Was mache ich, wenn der Vermieter die Bestätigung verweigert?
Teile das der Meldebehörde unverzüglich mit (§ 19 Abs. 2 BMG). Die Behörde kann dann beim Eigentümer oder Wohnungsgeber nachfragen. So vermeidest du, dass dir selbst eine verspätete Anmeldung vorgeworfen wird.
Muss der Vermieter auch den Auszug bestätigen?
Nein. Das Gesetz verlangt nur eine Bestätigung des Einzugs. Beim Umzug innerhalb Deutschlands meldest du dich am neuen Wohnort an; abmelden musst du dich nur, wenn du keine neue Wohnung im Inland beziehst.
Verantwortlich: Marcel Schlüter
Gründer und Entwickler von mein-nebenkostenrechner.de · ERP-Consultant.
Veröffentlicht am 23.09.2026
Quellen
Transparenz-Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Unterstützung von KI erstellt. Stand: 23.09.2026.
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei rechtlich komplexen Fragen wende dich bitte an einen Fachanwalt für Mietrecht oder den örtlichen Mieterverein. Trotz sorgfältiger Recherche können Inhalte veralten; maßgeblich ist der jeweils aktuelle Gesetzestext.
Verwandte Artikel
Vermieter werden: der Leitfaden für Einsteiger
Von der Vorbereitung über Mietersuche, Vertrag und Kaution bis zu Nebenkostenabrechnung und Steuer: alle Schritte und Pflichten beim ersten Vermieten, mit Checkliste.
Grundsteuer in den Nebenkosten: umlegen nach der Reform
Wann der Vermieter die Grundsteuer auf Mieter umlegen darf, was die Reform 2025 für die Abrechnung ändert und wie du den Grundsteuer-Posten prüfst.
Betriebskostenpauschale oder Vorauszahlung: was ist besser?
Pauschale, Vorauszahlung und Inklusivmiete im Vergleich: wann der Vermieter die Pauschale erhöhen darf, warum er sie bei sinkenden Kosten senken muss und was für Heizkosten gilt.