Förderung energetische Sanierung 2026 — BAFA, KfW und steuerlich
Die energetische Sanierung von Wohngebäuden wird in Deutschland umfassend gefördert — durch Zuschüsse, zinsgünstige Kredite und Steuervorteile. Für Vermieter sind die Förderprogramme besonders relevant, da sie die Modernisierungskosten erheblich senken und die Modernisierungsumlage für den Mieter begrenzen. Dieser Ratgeber gibt einen Überblick über alle Programme Stand 2026.
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Die BEG ist das zentrale Förderprogramm für energetische Sanierung. Sie gliedert sich in drei Teilprogramme:
- BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM): Förderung einzelner Sanierungsmaßnahmen über das BAFA
- BEG Wohngebäude (BEG WG): Förderung von Komplettsanierungen zum Effizienzhaus über die KfW
- BEG Klimafreundlicher Neubau (BEG KfN): Förderung besonders effizienter Neubauten über die KfW
BAFA-Förderung: Einzelmaßnahmen
Heizungstausch (§ 71 GEG)
Die wichtigste Einzelmaßnahme — mit bis zu 70 % Zuschuss:
- Grundförderung: 30 % der förderfähigen Kosten
- Geschwindigkeitsbonus: +20 % beim Tausch einer funktionierenden fossilen Heizung (vor 2028)
- Einkommensbonus: +30 % bei Haushaltseinkommen unter 40.000 EUR/Jahr
- Effizienzbonus: +5 % bei Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel oder Erdwärmepumpen
- Maximaler Zuschuss: 70 % (Boni werden kombiniert, aber bei 70 % gedeckelt)
- Förderfähige Kosten: maximal 30.000 EUR (erste Wohneinheit), weitere Einheiten 15.000 EUR
Beispiel: Heizungstausch für Vermieter
- Wärmepumpe: 28.000 EUR (förderfähige Kosten)
- Grundförderung 30 %: 8.400 EUR
- Geschwindigkeitsbonus 20 %: 5.600 EUR (nur für Selbstnutzer — Vermieter erhalten diesen nicht!)
- Vermieter-Zuschuss: 30 % = 8.400 EUR
Achtung: Der Geschwindigkeitsbonus und der Einkommensbonus stehen nur Selbstnutzern zur Verfügung. Vermieter erhalten die Grundförderung von 30 % plus ggf. den Effizienzbonus.
Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung
Für weitere Einzelmaßnahmen gibt es 15 % Zuschuss (mit iSFP-Bonus 20 %):
- Wärmedämmung: Fassade, Dach, Geschossdecke, Kellerdecke
- Fenster- und Türentausch: Neue Fenster mit besserem U-Wert
- Lüftungsanlage: Einbau mit Wärmerückgewinnung
- Heizungsoptimierung: Hydraulischer Abgleich, Pumpentausch
- Förderfähige Kosten: maximal 30.000 EUR (mit iSFP: 60.000 EUR) pro Wohneinheit
KfW-Förderung: Komplettsanierung zum Effizienzhaus
Für umfassende Sanierungen bietet die KfW (Programm 261):
- Zinsgünstiges Darlehen bis 150.000 EUR pro Wohneinheit
- Tilgungszuschuss: 5 % (EH 85) bis 25 % (EH 40) — bei EE-Klasse +5 %
- Ergänzungskredit (Programm 358/359): Bis 120.000 EUR für Einzelmaßnahmen — zinsgünstig, wenn BAFA-Zuschuss gewährt wurde
Effizienzhaus-Stufen und Tilgungszuschüsse
- EH 85: 5 % Tilgungszuschuss (bis 7.500 EUR)
- EH 70: 10 % (bis 15.000 EUR)
- EH 55: 15 % (bis 22.500 EUR)
- EH 40: 20 % (bis 30.000 EUR)
- EH 40 Plus: 25 % (bis 37.500 EUR)
Steuerliche Förderung (§ 35c EStG)
Als Alternative zu BAFA/KfW können Eigentümer energetische Sanierungsmaßnahmen steuerlich absetzen:
- Fördersatz: 20 % der Aufwendungen über 3 Jahre (7 % im 1. und 2. Jahr, 6 % im 3. Jahr)
- Maximum: 40.000 EUR Steuerermäßigung pro Objekt
- Voraussetzung: Gebäude mindestens 10 Jahre alt, Selbstnutzung (nicht für Vermieter!)
Wichtig: Die steuerliche Förderung nach § 35c EStG gilt nur für selbstgenutztes Wohneigentum. Vermieter können stattdessen die Kosten als Werbungskosten oder über die AfA geltend machen.
Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
Ein iSFP wird von einem Energieberater erstellt und zeigt Schritt für Schritt, wie das Gebäude energetisch optimiert werden kann. Vorteile:
- BAFA fördert die Erstellung mit bis zu 80 % (max. 1.300 EUR für Ein-/Zweifamilienhäuser)
- iSFP-Bonus: +5 % zusätzliche Förderung bei Einzelmaßnahmen (15 % → 20 %)
- Höhere Fördergrenzen: 60.000 statt 30.000 EUR pro Wohneinheit bei Gebäudehülle
Praxis-Tipps für Vermieter
- Förderantrag VOR Auftragsvergabe: Maßnahmen dürfen erst nach Förderzusage beginnen — sonst verfällt der Anspruch
- Kombinierbarkeit prüfen: BAFA-Zuschuss + KfW-Ergänzungskredit ist möglich, aber nicht BAFA + § 35c EStG
- Energieberater einbinden: Für viele Maßnahmen ist ein Energieeffizienz-Experte Pflicht (dena-Expertenliste)
- Förderung mindert Modernisierungsumlage: Erhaltene Zuschüsse müssen von den umlagefähigen Kosten abgezogen werden (§ 559a BGB)
Fazit
Die Förderlandschaft für energetische Sanierung ist 2026 umfangreich — wenn auch für Vermieter etwas eingeschränkter als für Selbstnutzer. Nutzen Sie die BAFA-Grundförderung und den KfW-Ergänzungskredit, um die Investitionskosten zu senken. Behalten Sie Ihre laufenden Energiekosten mit unserem Nebenkostenrechner im Blick und prüfen Sie die korrekte CO₂-Kostenaufteilung.
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