Abwassergebühr berechnen: Schmutzwasser und Niederschlagswasser
Die Abwassergebühr, oft auch Kanalgebühr genannt, besteht in den meisten Kommunen aus zwei Teilen: Die Schmutzwassergebühr richtet sich nach der Frischwassermenge (Frischwasser in m³ × Gebührensatz in €/m³), die Niederschlagswassergebühr nach der bebauten und befestigten Fläche, von der Regen in den Kanal läuft (Fläche in m² × Satz in €/m² und Jahr). Die Sätze legt jede Kommune selbst fest, 2026 etwa in Berlin 2,21 €/m³, in München 2,02 €/m³ und in Hamburg 2,49 €/m³. Als Entwässerungskosten darf der Vermieter beide Teile nach § 2 Nr. 3 BetrKV auf die Mieter umlegen.
Was ist Schmutzwasser in der Nebenkostenabrechnung?
Schmutzwasser ist das Wasser, das im Haushalt durch Gebrauch verunreinigt wird und über die Kanalisation zur Kläranlage fließt: aus Dusche, Waschbecken, Toilette, Küche, Wasch- und Spülmaschine. Nicht dasselbe ist Brauchwasser; so heißt Wasser ohne Trinkwasserqualität, etwa aufgefangenes Regenwasser für die Toilettenspülung.
Einen Zähler für Schmutzwasser gibt es in der Regel nicht. Die Kommunen gehen deshalb vom Frischwassermaßstab aus: Jeder Kubikmeter Frischwasser, den der Hauptzähler erfasst, gilt als ein Kubikmeter Schmutzwasser. In der Nebenkostenabrechnung steht die Gebühr meist unter „Entwässerung“, „Abwasser“, „Kanal“ oder zusammen mit dem Frischwasser unter „Wasser/Abwasser“.
Schmutzwassergebühr berechnen
Schmutzwassergebühr = Frischwasserverbrauch (m³) × Schmutzwassersatz (€/m³)
Beispiel für einen Haushalt mit 180 m³ Frischwasser im Jahr in Hamburg (Satz ab 01.01.2026: 2,49 €/m³):
- 180 m³ × 2,49 € = 448,20 € im Jahr
- das sind 37,35 € im Monat
Manche Kommunen erheben zusätzlich eine Grundgebühr je Anschluss oder Zähler. Sie gehört ebenfalls zu den umlagefähigen Entwässerungskosten.
Niederschlagswassergebühr berechnen
Niederschlagswassergebühr = angeschlossene Fläche (m²) × Satz (€/m² und Jahr)
Gezählt werden Dach-, Hof- und Stellplatzflächen, von denen Regenwasser in die Kanalisation gelangt. Manche Satzungen gewichten wasserdurchlässige Beläge wie Rasengittersteine oder Gründächer geringer; wer versickert, zahlt oft weniger. Was genau zählt, steht in der Gebührensatzung. Mehr zum Begriff im Glossar unter Niederschlagswasser.
Beispiel für ein Mehrfamilienhaus in Berlin mit 380 m² angeschlossener Fläche (Satz 2026: 1,797 €/m²):
- 380 m² × 1,797 € = 682,86 € im Jahr für das ganze Haus
- Verteilt nach Wohnfläche (Haus 600 m², Wohnung 75 m²): 682,86 € × 75 / 600 = 85,36 € für die Wohnung
Was kostet Abwasser pro m³?
Einen verlässlichen bundesweiten Einheitswert gibt es nicht, weil jede Kommune ihre Gebühren nach den eigenen Kosten kalkuliert. Drei Beispiele mit den Sätzen für 2026:
| Stadt | Schmutzwasser je m³ | Niederschlagswasser je m² und Jahr | Quelle |
|---|---|---|---|
| Berlin | 2,210 € | 1,797 € | Berliner Wasserbetriebe, Tarife 2026 |
| München | 2,02 € | 1,77 € | Landeshauptstadt München, Entwässerungsgebühren (Kalkulationszeitraum bis 31.12.2026) |
| Hamburg | 2,49 € | 0,86 € | Finanzbehörde Hamburg, Gebühren ab 01.01.2026 |
So findest du den Satz deiner Kommune: Er steht im Gebührenbescheid, den der Vermieter von der Gemeinde oder den Stadtwerken bekommt, außerdem in der Abwassergebührensatzung und meist auf der Internetseite des Abwasserbetriebs. Als Mieter kannst du den Bescheid im Rahmen der Belegeinsicht anschauen. Frisch- und Abwasser zusammen rechnest du mit dem Wasserkostenrechner durch.
Beispiel: Mehrfamilienhaus mit Wohnungswasserzählern
Ein Haus in Berlin mit sechs Wohnungen und 600 m² Wohnfläche. Jede Wohnung hat einen Wasserzähler, im Mietvertrag ist die Umlage des Wassers nach Verbrauch vereinbart.
- Hauptzähler: 540 m³, Summe der Wohnungszähler: 510 m³
- Schmutzwassergebühr des Hauses: 540 m³ × 2,21 € = 1.193,40 €
- Wohnung mit 75 m² und 75 m³ Verbrauch: 1.193,40 € × 75 / 510 = 175,50 €
- Niederschlagswasser nach Fläche: 682,86 € × 75 / 600 = 85,36 €
- Abwasser gesamt für die Wohnung: 260,86 € im Jahr, dazu kommt das Frischwasser als eigene Kostenart
Die Differenz zwischen Hauptzähler und Summe der Wohnungszähler (hier 30 m³, rund 6 %) entsteht durch Messtoleranzen, Allgemeinverbrauch oder undichte Leitungen. In der Praxis wird sie über das Verhältnis der Wohnungszähler mitverteilt, wie im Beispiel. Ist sie auffällig groß, sollte der Vermieter die Ursache klären; Wasserverluste durch einen Rohrbruch sind keine umlagefähigen Verbrauchskosten.
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Umlage auf die Mieter: welcher Schlüssel gilt?
Die Kosten der Entwässerung sind Betriebskosten nach § 2 Nr. 3 BetrKV. Umlegen darf der Vermieter sie nur, wenn der Mietvertrag vereinbart, dass der Mieter die Betriebskosten trägt (§ 556 Abs. 1 BGB). Bei Wohnraum genügt dafür schon die Vereinbarung, dass der Mieter „die Betriebskosten“ trägt (BGH, Urteil vom 10.02.2016, VIII ZR 137/15). Für den Verteilerschlüssel gilt:
- Vereinbarter Schlüssel geht vor. Das kann Fläche, Personenzahl oder Verbrauch sein. Ein vereinbarter Personenschlüssel ist auch für Niederschlagswasser nicht unzulässig; unzulässig ist nur ein einseitiger Wechsel ohne Grundlage.
- Ohne Vereinbarung wird nach Wohnfläche umgelegt (§ 556a Abs. 1 BGB). Hat jede Wohnung einen Wasserzähler, sind Frisch- und Schmutzwasser nach Verbrauch umzulegen.
- Vermietete Eigentumswohnung: Ohne abweichende Vereinbarung gilt der Schlüssel der Eigentümergemeinschaft (§ 556a Abs. 3 BGB).
- Gewerbe im Haus: Ein Vorwegabzug für ein Restaurant oder einen Waschsalon ist nur nötig, wenn das Gewerbe erhebliche Mehrkosten verursacht. Das muss der Mieter für die jeweilige Kostenart darlegen und beweisen (BGH, Urteil vom 11.08.2010, VIII ZR 45/10).
Dürfen Wasser und Abwasser in einer Position stehen?
Ja. Der Vermieter darf Frischwasser und Schmutzwasser in einer Position zusammenfassen, jedenfalls wenn beide einheitlich nach dem erfassten Frischwasserverbrauch umgelegt werden (BGH, Urteil vom 15.07.2009, VIII ZR 340/08). Eine Sammelposition „Wasser/Abwasser“ macht die Abrechnung also nicht unwirksam. Getrennt ausweisen sollte der Vermieter Posten, die nach einem anderen Schlüssel verteilt werden, etwa Niederschlagswasser nach Fläche. Den Gebührensatz der Kommune muss die Abrechnung nicht nennen; nötig sind Gesamtkosten, Schlüssel, dein Anteil und deine Vorauszahlungen.
Wie Frischwasser und Abwasser in der Abrechnung insgesamt zusammenspielen, erklärt der Ratgeber Wasser und Abwasser in der Nebenkostenabrechnung.
Sonderfall Gartenwasser
Wasser, das im Garten versickert, landet nicht im Kanal. Ob es von der Schmutzwassergebühr abgezogen wird, entscheidet die kommunale Satzung. Meist braucht es einen separaten, geeichten Gartenwasserzähler und einen Antrag beim Abwasserbetrieb; die Eichfrist für Kaltwasserzähler beträgt 6 Jahre. Gewährt die Kommune keinen Abzug, berechnet sie das Schmutzwasser voll, und genau diese tatsächlich angefallenen Kosten darf der Vermieter umlegen.
Formel mit anerkanntem Abzug: Schmutzwassergebühr = (Frischwasser − Gartenwasser) × Satz. Beispiel: (200 m³ − 35 m³) × 2,49 € = 410,85 € statt 498 €.
Häufige Fehler in der Abrechnung
- Niederschlagswasser doppelt: In Kommunen mit getrennter Gebühr darf das Niederschlagswasser nicht zusätzlich im Schmutzwasserbetrag stecken.
- Abzug für Gartenwasser vergessen: nur ein Fehler, wenn die Kommune den Abzug tatsächlich gewährt hat.
- Nicht vereinbarter Schlüssel: etwa Personen, obwohl Fläche vereinbart ist, oder Fläche, obwohl alle Wohnungen Wasserzähler haben.
- Rohrbruchwasser umgelegt: Verluste durch Leitungsschäden sind kein Verbrauch der Mieter.
- Einmalige Beiträge umgelegt: Kanalanschluss- oder Ausbaubeiträge sind keine laufenden Kosten (§ 1 Abs. 1 BetrKV) und gehören nicht in die Nebenkostenabrechnung.
Du kannst deine Abrechnung mit dem Fragebogen zum Selbstprüfen der Nebenkostenabrechnung Punkt für Punkt durchgehen. Den Gesamtbetrag deiner Wohnung schätzt du vorab, wenn du mit dem Betriebskostenrechner die Nebenkosten berechnen lässt.
Abwasserkosten senken
- Weniger Frischwasser senkt automatisch die Schmutzwassergebühr: Sparduschkopf, Spartaste an der Toilette, volle Maschinen.
- Tropfende Hähne und laufende Spülkästen reparieren lassen; jeder Kubikmeter zählt doppelt, als Frisch- und als Schmutzwasser.
- Für Eigentümer: Flächen entsiegeln, Regenwasser versickern oder in einer Zisterne sammeln kann die Niederschlagswassergebühr senken, wenn die Satzung das berücksichtigt.
Häufige Fragen
Wie wird Abwasser berechnet?
Das Schmutzwasser nach der Frischwassermenge: Kubikmeter Frischwasser mal Schmutzwassersatz der Kommune. Das Niederschlagswasser nach der bebauten und befestigten Fläche: Quadratmeter mal Satz je Quadratmeter und Jahr. Beide Teile zusammen ergeben die Abwassergebühr.
Ist die Kanalgebühr dasselbe wie die Abwassergebühr?
Ja. Kanalgebühr, Abwassergebühr, Sielbenutzungsgebühr oder Entwässerungsgebühr meinen dieselbe kommunale Gebühr für die Ableitung und Reinigung von Schmutz- und Regenwasser. In der Nebenkostenabrechnung gehört sie zu den Kosten der Entwässerung nach § 2 Nr. 3 BetrKV.
Was kostet Abwasser pro m³?
Das legt jede Kommune selbst fest. 2026 sind es zum Beispiel 2,21 € in Berlin, 2,02 € in München und 2,49 € in Hamburg. Den Satz deiner Gemeinde findest du im Gebührenbescheid oder in der Abwassergebührensatzung.
Darf der Vermieter Wasser und Abwasser zusammen abrechnen?
Ja. Frisch- und Schmutzwasser dürfen in einer Position stehen, jedenfalls wenn beide nach dem gezählten Frischwasserverbrauch umgelegt werden (BGH, VIII ZR 340/08). Nach anderem Schlüssel verteilte Posten wie das Niederschlagswasser sollten gesondert erscheinen.
Wie wird Niederschlagswasser auf die Mieter umgelegt?
Nach dem im Mietvertrag vereinbarten Schlüssel, ohne Vereinbarung nach Wohnfläche. Die Wohnfläche ist üblich, weil das Regenwasser nichts mit dem Verbrauch zu tun hat. Ein vereinbarter anderer Schlüssel ist aber nicht automatisch unzulässig.
Verantwortlich: Marcel Schlüter
Gründer und Entwickler von mein-nebenkostenrechner.de · ERP-Consultant.
Veröffentlicht am 24.04.2026 · Stand 08.10.2026
Quellen
- § 2 BetrKV (Nr. 2 Wasserversorgung, Nr. 3 Entwässerung)
- § 556a BGB (Abrechnungsmaßstab)
- Berliner Wasserbetriebe, Tarife
- Landeshauptstadt München, Entwässerungsgebühren
- Finanzbehörde Hamburg, Änderung städtischer Gebühren ab 2026
- MessEV Anlage 7 (Eichfristen)
- § 556 BGB (Vereinbarungen über Betriebskosten, Abrechnungsfrist)
- BGH, Urteil vom 15.07.2009, VIII ZR 340/08 (Frisch- und Schmutzwasser in einer Position)
- BGH, Urteil vom 10.02.2016, VIII ZR 137/15 (Umlagevereinbarung „die Betriebskosten“ genügt)
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei rechtlich komplexen Fragen wende dich bitte an einen Fachanwalt für Mietrecht oder den örtlichen Mieterverein. Trotz sorgfältiger Recherche können Inhalte veralten; maßgeblich ist der jeweils aktuelle Gesetzestext.
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