Nebenkostenabrechnung Frist verpasst — was tun als Mieter und Vermieter?
Die Nebenkostenabrechnung muss innerhalb einer gesetzlich festgelegten Frist beim Mieter eingehen. Doch was geschieht, wenn der Vermieter diese Frist verpasst? Und was koennen Mieter tun, wenn sie zu spaet Widerspruch einlegen? Dieser Artikel klaert die wichtigsten Fragen rund um verpasste Fristen — fuer beide Seiten.
Die gesetzliche Frist: § 556 Abs. 3 BGB
Die zentrale Vorschrift lautet: Der Vermieter muss die Nebenkostenabrechnung spaetestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums dem Mieter zustellen. Das ist in § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB geregelt.
Beispiel: Abrechnungszeitraum ist das Kalenderjahr 2024 (01.01.2024 bis 31.12.2024). Die Abrechnung muss dem Mieter spaetestens am 31.12.2025 zugegangen sein. Nicht das Absendedatum zaehlt, sondern der Zugang beim Mieter.
Faellt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag oder Feiertag, verschiebt sich die Frist auf den naechsten Werktag (§ 193 BGB). Der Vermieter traegt die Beweislast fuer den rechtzeitigen Zugang — ein Einwurf in den Briefkasten am 31.12. ist riskant.
Folgen einer verspaeteten Abrechnung fuer den Vermieter
Die Konsequenzen einer Fristverletzung sind fuer den Vermieter erheblich:
Nachforderungsausschluss (Ausschlussfrist)
Der Vermieter verliert seinen Anspruch auf eine Nachzahlung. Das ist die wichtigste Rechtsfolge: Kommt die Abrechnung zu spaet, muss der Mieter eine sich ergebende Nachzahlung nicht leisten. Dieses Ergebnis ist eindeutig und wurde vom Bundesgerichtshof mehrfach bestaetigt (BGH, Urteil vom 09.04.2008, Az. VIII ZR 84/07).
Wichtig: Die Abrechnung selbst wird dadurch nicht unwirksam. Der Vermieter darf und sollte sie trotzdem erstellen — nur eine Nachzahlung kann er nicht mehr durchsetzen.
Guthaben bleibt bestehen
Ergibt die verspaetete Abrechnung ein Guthaben zugunsten des Mieters, muss der Vermieter dieses auszahlen — auch bei verspaeteter Abrechnung. Der Nachforderungsausschluss gilt nur zugunsten des Mieters, nicht zugunsten des Vermieters. Der Mieter behaelt also alle Ansprueche, waehrend der Vermieter seine verliert.
Ausnahme: Vermieter hat Verspaetung nicht zu vertreten
§ 556 Abs. 3 Satz 3 BGB enthaelt eine Ausnahme: Der Vermieter kann auch nach Fristablauf noch eine Nachzahlung verlangen, wenn er die verspaetete Erstellung nicht zu vertreten hat. Anerkannte Gruende sind:
- Die Hausverwaltung hat die Belege nicht rechtzeitig geliefert (unter Umstaenden)
- Der Energieversorger hat die Jahresabrechnung verspaetet erstellt
- Hoehe Gewalt oder vergleichbare Faelle
Allerdings sind die Gerichte hier sehr streng. Organisatorische Probleme, Urlaub, Krankheit oder Ueberlastung des Vermieters gelten in der Regel nicht als Entschuldigungsgruende. Der Vermieter muss die fehlende Vertretbarkeit auch beweisen.
Was Mieter tun sollten, wenn die Frist verstrichen ist
Wenn Sie als Mieter nach 12 Monaten keine Abrechnung erhalten haben, haben Sie mehrere Moeglichkeiten:
1. Vermieter schriftlich zur Abrechnung auffordern
Fordern Sie den Vermieter schriftlich auf, die Abrechnung innerhalb einer angemessenen Frist (z.B. 4 Wochen) zu erstellen. Nutzen Sie ein Einschreiben mit Rueckschein fuer die Nachweisbarkeit. Sie koennen hierfuer unseren Widerspruch-Generator als Vorlage verwenden.
2. Nachzahlung verweigern
Kommt die Abrechnung nach Fristablauf und enthaelt eine Nachzahlung, koennen Sie die Zahlung verweigern. Verweisen Sie auf § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB und den Nachforderungsausschluss.
3. Guthaben einfordern
Unabhaengig von der Frist haben Sie Anspruch auf ein eventuelles Guthaben. Weist die verspaetete Abrechnung ein Guthaben aus, fordern Sie die Auszahlung.
4. Vorauszahlungen anpassen
Liegt keine Abrechnung vor, koennen Sie ggf. Ihre Vorauszahlungen nach § 560 Abs. 4 BGB anpassen lassen. Lassen Sie sich hierzu beraten.
Was Vermieter tun sollten, um die Frist nicht zu verpassen
- Fruehzeitig beginnen: Starten Sie die Abrechnung spaetestens 3 Monate vor Fristende.
- Belege sammeln: Fordern Sie fehlende Rechnungen (Heizoel, Versicherung, Grundsteuer) rechtzeitig an.
- Zugang dokumentieren: Senden Sie die Abrechnung per Einschreiben oder uebergeben Sie sie persoenlich mit Empfangsbestaetigung.
- Puffer einplanen: Versenden Sie die Abrechnung spaetestens Mitte November, nicht erst Ende Dezember.
- Online-Tools nutzen: Unser Nebenkostenrechner beschleunigt die Erstellung erheblich und reduziert das Risiko von Fristversaeumnissen.
Widerspruchsfrist fuer Mieter
Auch fuer Mieter gibt es eine Frist: Sie muessen innerhalb von 12 Monaten nach Zugang der Abrechnung Widerspruch einlegen (§ 556 Abs. 3 Satz 5 BGB). Danach koennen Sie Einwendungen gegen die Abrechnung grundsaetzlich nicht mehr geltend machen.
Tipps fuer den Widerspruch:
- Pruefen Sie die Abrechnung zeitnah mit unserem Fehler-Checker
- Nutzen Sie den Widerspruch-Generator fuer ein formgerechtes Schreiben
- Versenden Sie den Widerspruch nachweisbar (Einschreiben)
- Notieren Sie sich die Frist in Ihrem Kalender
Mehr zum Thema Fristen finden Sie in unserem Ratgeber zu Abrechnungsfristen. Tipps zur Pruefung Ihrer Abrechnung gibt es in der Schritt-fuer-Schritt-Anleitung.
Haeufige Fragen
Muss ich eine verspaetete Abrechnung trotzdem pruefen?
Ja. Auch eine verspaetete Abrechnung kann ein Guthaben zu Ihren Gunsten ausweisen. Pruefen Sie sie daher mit dem Nebenkostenrechner und fordern Sie ein eventuelles Guthaben ein.
Kann der Vermieter die Vorauszahlung trotzdem erhoehen?
Nach herrschender Rechtsprechung darf der Vermieter die Vorauszahlung auf Basis einer verspaeteten Abrechnung grundsaetzlich anpassen — der Nachforderungsausschluss betrifft nur die Nachzahlung fuer den abgelaufenen Zeitraum, nicht die Anpassung kuenftiger Vorauszahlungen.
Gilt die 12-Monats-Frist auch nach Auszug?
Ja. Auch nach dem Auszug des Mieters muss der Vermieter die Frist einhalten. Der Mieter muss allerdings seine neue Adresse mitteilen.
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