Gleicher Energiepreis, trotzdem höhere Heizkosten: Der Techem Atlas für Energie, Wärme & Wasser 2026 zeigt, weshalb du Verbrauch und Preis getrennt betrachten solltest. Die am 1. Oktober 2026 veröffentlichte Untersuchung wertet das Abrechnungsjahr 2025 aus. Sie ist damit ein Rückblick und keine Prognose für die Heizkosten des Verbrauchsjahres 2026.
Was Techem für 2025 ausgewertet hat
Für Deutschland nennt Techem rund 94.000 Gebäude mit etwa 1,1 Millionen Wohnungen. Weitere 1,1 Millionen Wohnungen aus ausgewählten europäischen Ländern bilden eine zusätzliche Datengrundlage; sie gehören nicht zur deutschen Wohnungszahl. Laut Pressemitteilung lagen die Heizkosten je Quadratmeter 2025 rund 45 Prozent über dem Niveau von 2021. Laut Techem war die Heizperiode kälter als im Vorjahr. Die Energiepreise lagen etwa auf Vorjahresniveau, aber weiterhin deutlich über 2021; der Mehrverbrauch erhöhte die Kosten zusätzlich.
Diese Ergebnisse beschreiben den untersuchten Bestand. Aus dem Durchschnitt lässt sich weder der zulässige Betrag deiner Abrechnung noch eine pauschale Erhöhung für jede Wohnung ableiten. Unsere Einordnung der Heizkostenprognose für 2026 behandelt dagegen Erwartungen für ein anderes Abrechnungsjahr.
Warum ein unveränderter Preis keine unveränderte Rechnung bedeutet
Ein einfaches fiktives Rechenbeispiel verdeutlicht den Zusammenhang. Es betrachtet ausschließlich den verbrauchsabhängigen Energiepreis eines Gebäudes, ohne Grundpreis, Messdienst, weitere Betriebskosten oder CO₂-Aufteilung:
| Modelljahr | Verbrauch | Angenommener Preis | Energiebetrag |
|---|---|---|---|
| A | 20.000 kWh | 0,10 €/kWh | 2.000 € |
| B | 22.000 kWh | 0,10 €/kWh | 2.200 € |
Der Verbrauch steigt in diesem Modell um zehn Prozent, der Energiebetrag um 200 Euro. Der Preis je Kilowattstunde bleibt gleich. Das ist keine Techem-Prognose und keine Berechnung einer einzelnen Mietwohnung. Deren Anteil richtet sich zusätzlich nach dem zulässigen Verteilungsverfahren und den konkreten Abrechnungsdaten. Wie sich Grund- und Verbrauchskosten unterscheiden, erklärt unser Ratgeber zur Heizkostenverteilung.
So prüfst du deine Unterlagen Schritt für Schritt
- Zeitraum vergleichen: Lege zwei vollständige Abrechnungen desselben Gebäudes nebeneinander. Prüfe, ob Zeitraum, Wohnfläche und Energieträger vergleichbar sind. Ein unterjähriger Einzug eignet sich nicht für einen ungeprüften Eurovergleich mit einem vollen Jahr.
- Menge und Preis trennen: Suche zuerst die bezogene oder verbrauchte Energiemenge und dann die zugehörigen Rechnungsbeträge. Prüfe Grundpreise und Preisänderungen getrennt. Heizkostenverteiler zeigen häufig Verbrauchseinheiten an; diese kannst du nicht ohne Weiteres wie Kilowattstunden eines Energiezählers behandeln.
- Heizung und Warmwasser auseinanderhalten: Bei verbundenen Anlagen gehört die Aufteilung zu den Prüfpunkten. Ein veränderter Warmwasserverbrauch kann den Vergleich beeinflussen, auch wenn du deine Raumtemperatur nicht geändert hast.
- Verteilung nachvollziehen: Vergleiche Gesamtbetrag, Flächenanteil und deinen Verbrauchsanteil. Prüfe auch, ob der auf den Vermieter entfallende CO₂-Kostenanteil berücksichtigt wurde. Ein hoher Bundesdurchschnitt ersetzt keine nachvollziehbare Einzelabrechnung.
- Unklare Positionen konkret ansprechen: Notiere die betroffene Rechnung, den Zeitraum und die Abweichung. Bitte um Erläuterung und gegebenenfalls Belegeinsicht. Verwechsle einen Kostenanstieg nicht automatisch mit einem Abrechnungsfehler.
Was Vermieter aus den Zahlen ableiten können
Nutze die Untersuchung als Anlass, deine eigenen Gebäudedaten zu prüfen. Eine Anpassung vereinbarter Betriebskostenvorauszahlungen richtet sich nach § 560 Absatz 4 BGB: Nach einer Abrechnung kann jede Vertragspartei eine Anpassung auf eine angemessene Höhe in Textform erklären. Ein bundesweiter Studienwert allein begründet keinen bestimmten neuen Monatsbetrag.
Für die nächste Heizsaison helfen konkrete Aufgaben: Prüfe gemeldete kalte Räume anhand unserer Anleitung zur Heizperiode und Heizpflicht. Besprich erkennbare Verteilungsprobleme mit einem Fachbetrieb; wann ein hydraulischer Abgleich vorgeschrieben ist und welcher Nachweis dazugehört, erläutert der neue Fachratgeber. Bewohner finden im Beitrag Richtig heizen und lüften alltagstaugliche Schritte. Bauliche Mängel lassen sich durch Verhaltenstipps nicht beheben.
Quellen und Einordnung
- Techem: Pressemitteilung zum Atlas 2026 vom 1. Oktober 2026
- § 7 HeizkostenV: Verteilung der Kosten der Versorgung mit Wärme
- § 560 BGB: Veränderungen von Betriebskosten
Redaktionelle Einordnung mit KI-Unterstützung; Quellenstand: 1. November 2026. Das Rechenbeispiel ist fiktiv.